Ist Weiterbildung Arbeitszeit?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ihr Arbeitgeber möchte, dass Sie an einem Seminar zum Konfliktmanagement teilnehmen und dafür Ihr Wochenende opfern? Zählt das dann als bezahlte Arbeitszeit oder nicht? Einfache Antworten gibt es beim Thema Weiterbildung und Arbeitszeit häufig nicht. «Das ist ein ganz schillerndes und weites Feld», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Grundsätzlich lässt sich aber festhalten: Ordnet der Arbeitgeber eine Weiterbildung an und ist sie für die Ausübung des Jobs notwendig, zählt sie in der Regel auch als Arbeitszeit. Das ist laut Meyer zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitgeber eine neue Technologie oder Methode einführen möchte – etwa den Einsatz von KI-Tools – und Mitarbeitende dafür geschult werden müssen. Hier gehört die Schulung zum Arbeitsalltag und kann als arbeitsvertragliche Pflicht betrachtet werden.

Anders sieht es aus, wenn eine Weiterbildung nicht zwingend notwendig ist, sondern eher im Interesse der Weiterentwicklung der Mitarbeitenden liegt. Ein Beispiel: Eine Buchhalterin möchte sich zur Finanzanalystin weiterbilden. Hier kann der Arbeitgeber laut Meyer die Teilnahme nicht verpflichtend anordnen, da die Weiterbildung über die Ausübung der geschuldeten Arbeit hinausgeht. Ob diese Zeit als Arbeitszeit gilt, hängt in solchen Fällen von individuellen Vereinbarungen ab.

Vieles kann individuell vereinbart werden

Arbeitgeber können zwar grundsätzlich nicht verlangen, dass Mitarbeitende sich außerhalb ihrer Arbeitszeit weiterbilden. So kann etwa ein Arbeitsvertrag, der 40 Stunden pro Woche vorsieht, nicht mit der Verpflichtung ergänzt werden, in der Freizeit an Weiterbildungen teilzunehmen. In der Realität finden sich aber vielfältige Gestaltungen: «Die Praxis kennt Hybridlösungen», so Meyer. 

Etwa, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer teilweise bezahlt freistellt oder die Kosten der Weiterbildung teilweise übernimmt. Denkbar und gängig sind auch Vereinbarungen, in denen Kurse an Donnerstagen und Freitagen wie Arbeitszeit bezahlt werden, während der Mitarbeitende für Wochenendtermine seine Freizeit einsetzt. Auch das Modell, Überstunden für Weiterbildungen einzusetzen, wird in der Praxis genutzt.

Da es keine festen rechtlichen Vorgaben gibt, ist laut Meyer Raum für individuelle Absprachen. Arbeitgeber übernehmen oft die Kursgebühren, während Beschäftigte im Gegenzug ihre Freizeit investieren. In manchen Fällen wird eine Weiterbildung aber auch vollständig als Arbeitszeit angerechnet und entsprechend vergütet.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.