Jeder zweite Job im Gastgewerbe im Niedriglohnbereich

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Anteil der Niedriglohnjobs in Deutschland ist im April 2025 stabil geblieben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren 16 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse dem Niedriglohnsektor zuzuordnen. Damit blieb die Quote im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Insgesamt zählten im April 2025 rund 6,3 Millionen Jobs zu dieser Kategorie.

Entwicklung der Niedriglohnquote

Die Niedriglohnquote war in den zehn Jahren zuvor deutlich gesunken. Von 21 Prozent im April 2014 fiel sie bis April 2024 auf 16 Prozent. Der stärkste Rückgang der Niedriglohnbeschäftigung fand zwischen April 2022 und April 2023 statt. In diesem Zeitraum sank der Anteil der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle um 3 Prozentpunkte von 19 Prozent auf 16 Prozent. Eine mögliche Ursache hierfür ist der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 Euro auf 12,00 Euro in diesem Zeitfenster.

Als Niedriglohnsektor gelten Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), bei denen weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen gezahlt wird. Die Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro. Im Jahr 2024 betrug dieser Schwellenwert 13,79 Euro.

Gastgewerbe mit höchstem Niedriglohnanteil

Das Gastgewerbe weist weiterhin den höchsten Anteil an Niedriglohnjobs auf. Gut die Hälfte (51 Prozent) aller Beschäftigungsverhältnisse in dieser Branche lag im April 2025 im Niedriglohnsektor. Weit überdurchschnittliche Anteile von Niedriglohnbeschäftigten gab es auch in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (45 Prozent) sowie im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 Prozent).

Die niedrigsten Anteile wurden dagegen in folgenden Bereichen verzeichnet: Öffentliche Verwaltung (2 Prozent), Wasser, Abwasser und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (6 Prozent), Erziehung und Unterricht (6 Prozent) sowie Finanz- und Versicherungsbranche (6 Prozent).

Lohnspreizung bleibt unverändert

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden, auch Lohnspreizung genannt, blieb zwischen April 2024 und April 2025 nahezu unverändert. Die Lohnspreizung beschreibt die Lohnungleichheit, indem sie den Verdienstabstand zwischen den unteren 10 Prozent (Geringverdienende) und den oberen 10 Prozent (Besserverdienende) der Lohnskala misst.

Konkret errechnet sich die Lohnspreizung aus dem Verhältnis des Bruttostundenverdienstes des 9. Dezils (2025: 39,65 Euro) zum Verdienst des 1. Dezils (2025: 13,46 Euro). Im Jahr 2025 erzielten Besserverdienende das 2,95-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden. Dabei fiel auf, dass der Anstieg des 1. Dezils (+3,5 Prozent) und des mittleren Bruttostundenverdienstes (Median) (+3,9 Prozent) zwischen April 2024 und April 2025 höher war als der Zuwachs beim 9. Dezil (+1,5 Prozent). Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn stieg in diesem Zeitraum um 3,3 Prozent.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.