Kann der Arbeitgeber Bonuszahlungen zurücknehmen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Arbeitgeber hat eine Bonuszahlung zugesagt und will diese nun plötzlich kürzen oder gar streichen? Was bei vielen Arbeitnehmern Frust auslöst, ist oft gar nicht zulässig. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Rechtslage.

Bonuszahlungen sind in der Regel an eine bestimmte Leistung oder Ziele geknüpft. Sie stellen eine zusätzliche Vergütung dar, die über das reguläre Gehalt hinausgeht. Wichtig: Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Bonus, wenn sie die vereinbarte Leistung erbracht haben. «Dann kann der Arbeitgeber diesen Bonus nicht nachträglich entziehen, ebenso wenig wie er das reguläre Gehalt im Nachhinein kürzen oder zurückfordern könnte», so Schipp. 

Stichtagsklauseln oft unwirksam

In einigen Arbeitsverträgen gibt es sogenannte Stichtagsregelungen. Diese besagen, dass der Arbeitnehmer einen Bonus verliert, wenn er zu einem bestimmten Datum, beispielsweise am 1. Dezember, nicht mehr im Unternehmen tätig ist. Oftmals sollen solche Klauseln verhindern, dass Arbeitnehmer kurz nach der Bonusauszahlung kündigen. 

Solche Vereinbarungen haben aber Grenzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat laut Schipp zuletzt im Juli 2024 in einer Entscheidung klargestellt, dass solche Klauseln in vielen Fällen eine unangemessene Benachteiligung für den Arbeitnehmer darstellen und somit unwirksam sind.

Bonus kann nicht einfach abgeändert werden

Und was passiert, wenn der Arbeitgeber im Laufe eines Projektes plötzlich Veränderungen für die Bonuszahlungen vornehmen will? Auch das ist Schipp zufolge unzulässig: «Wenn ich einmal eine Zusage für einen Bonus mache, dann ist das Vertragsinhalt, und diese kann der Arbeitgeber nicht nachträglich einfach ändern.» Dies gilt auch, wenn der Vertrag nicht schriftlich festgehalten wurde – eine mündliche Zusage reicht aus, um einen Anspruch auf die Zahlung zu begründen.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.