Kein Anspruch auf bessere Arbeitsschichten für Alleinerziehende

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Werden die Arbeitszeiten von Beschäftigten mit Kindern festgelegt, müssen Arbeitgeber nach Möglichkeit auch Rücksicht auf die Kinderbetreuung nehmen. Arbeitgeber müssen andere Beschäftigte mit Kindern allerdings nicht für die ungünstigsten Schichten einteilen, um den Arbeitszeitwünschen einer Alleinerziehenden Rechnung zu tragen. Das zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 Sa 139/22).

Im konkreten Fall, auf den das Fachportal «Haufe.de» hinweist, beantragte eine alleinerziehende Bäckereiverkäuferin wegen der Kinderbetreuung nicht mehr an Samstagen, sondern nur noch von Montag bis Freitag eingesetzt zu werden - und das nur innerhalb eines bestimmten Zeitkorridors. Der Arbeitgeber stimmte zwar einer ebenfalls von der Frau beantragten Arbeitszeitverkürzung zu, lehnte die beantragte Arbeitszeitverteilung jedoch ab.

Die Frau erhob daraufhin Klage auf die von ihr gewünschte Verteilung der Arbeitszeit - und scheiterte damit vor dem Arbeitsgericht Schwerin. Die dagegen eingelegte Berufung der Arbeitnehmerin wies das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern zurück.

Zwar hätte die Klägerin dem Gericht zufolge aufgrund ihrer persönlichen Situation ein gewichtiges Interesse daran, ihre Arbeit lediglich in dem begehrten Zeitfenster abzuleisten. Diesem Interesse stünden jedoch ebenso gewichtige Belange des Arbeitgebers und der übrigen Mitarbeiterinnen entgegen.

Übrige Eltern dürfen nicht benachteiligt werden

So hätten sämtliche Mitarbeiterinnen der Filiale ebenfalls betreuungsbedürftige Kinder. Würde die Klägerin antragsgemäß nur montags bis freitags in der von ihr begehrten Zeit zur Arbeit eingeteilt, müssten diese vermehrt die Früh- und Spätschichten übernehmen sowie sämtliche Schichten an Samstagen. Zu diesen Zeiten müssten sie eine anderweitige Betreuung ihrer Kinder organisieren. Zudem könnten sie an den Wochenenden weniger Zeit mit der Familie verbringen.

Eine Besserstellung der Klägerin gegenüber den übrigen Beschäftigten rechtfertigt sich dem Gericht zufolge auch nicht aus dem Umstand, dass die Klägerin alleinerziehend ist. Dass es den anderen Mitarbeiterinnen gelinge, ihre arbeitsvertraglichen und ihre familiären Pflichten miteinander zu vereinbaren, ist demnach kein Grund, diese durch die vermehrte Zuweisung ungünstiger Schichten zusätzlich zu belasten - und gegenüber der Klägerin zu benachteiligen.

Der Fall ist beim Bundesarbeitsgericht anhängig.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.

McDonald's Deutschland hat die Ergebnisse der fünften Ausbildungsstudie veröffentlicht. Diese offenbaren eine zunehmende Verunsicherung und eine skeptische Haltung bezüglich der gesellschaftlichen Durchlässigkeit und der Wirkung von Leistung.

Viele Beschäftigte winken bei Weiterbildungen ab – weil sie weder mehr Gehalt noch Aufstiegschancen erwarten. Experten sehen darin eine Bürde für die Wirtschaftskraft - und wollen Hürden abbauen.

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.