Kein Anspruch auf gesteigerte Bedauernsformel im Arbeitszeugnis

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Vorstellungen zu den genauen Formulierungen im Arbeitszeugnis gehen oft auseinander. Auf eine Schlussformel, in der die Arbeitgeberin das Ausscheiden einer Mitarbeiterin «sehr» bedauert, gibt es jedenfalls keinen Anspruch. Insbesondere dann nicht, wenn das Zeugnis insgesamt nur «gut» ist. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München.

In dem Fall, auf den der Bund-Verlag verweist, verlangte die Klägerin, dass ihr Arbeitszeugnis mitunter folgenden Satz in der Schlussformel enthalten sollte: «... verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch ..., was wir sehr bedauern.»

Kein Anspruch auf persönliche Schlussformel

Die Arbeitgeberin lehnte diese Formulierungen ab. Dem stimmte das Gericht zu. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach herrschender Meinung grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufnahme einer persönlichen Schlussformel in ein Arbeitszeugnis.

Darüber hinaus argumentierte das LAG in dem Urteil, dass eine solche Bedauernsformel bei der vorliegenden Bewertung nicht üblich sei. Das Zeugnis war insgesamt «gut». Die verlangte Formulierung sei als gesteigerte Formel zu verstehen, die der «guten» Bewertung von Leistung und Verhalten im Zeugnis widersprechen würde.

Private Zukunftswünsche «fehl am Platz»

Auch die Formulierung, die Arbeitgeberin wünsche der scheidenden Mitarbeiterin «beruflich wie privat alles Gute» kann die Arbeitnehmerin laut Urteil nicht einfordern.

Das Zeugnis diene dem beruflichen Fortkommen. Wünsche des Arbeitgebers in der Schlussformel erstrecken sich dem Gericht zufolge deshalb nur auf die berufliche Zukunft oder allgemein auf die Zukunft eines Arbeitnehmers.

Private Zukunftswünsche seien im Arbeitszeugnis dagegen «fehl am Platz», heißt es im Urteilstext. Das Dokument dient anderen als Entscheidungsgrundlage anlässlich einer Bewerbung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente die Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ein Fehler passiert? Fragen und Antworten.

Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 hat für das Gastgewerbe die größten Auswirkungen. Das geht aus einer neuen Studie des ifo Instituts hervor. Die Branche weist die höchste Betroffenheit auf und plant entsprechende Reaktionen auf den signifikanten Lohnkostenanstieg.

Kinder weltweit essen immer mehr hochverarbeitete Lebensmittel – mit gefährlichen Folgen für Gesundheit, Wachstum und Psyche. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Unicef-Analyse, die zusammenfasst, wie sehr sogenannte ultra-verarbeitete Produkte (UPFs) den Alltag von Kindern und Jugendlichen bestimmen.

Fit Reisen das Suchverhalten in den 200 größten deutschen Städten untersucht, um die tatsächliche Nachfrage nach Wellnessangeboten zu analysieren. Die Auswertung zeigt, dass dabei die Nähe zu Angeboten, regionale Gegebenheiten und das Einkommen entscheidend sind.

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, hat eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen der Besteuerung auf den Gastgewerbesektor in den 27 EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Die Untersuchung stellt fest, dass selbst scheinbar geringfügige Mehrwertsteueränderungen erhebliche wirtschaftliche Verluste in der Branche auslösen können.