Kind hat Hitzefrei: Was gilt für die Eltern?

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Bis zu 38 Grad und mehr - Hitze macht auch Schülerinnen und Schülern dieser Tage in weiten Teilen Deutschlands zu schaffen. Zumal viele Schulgebäude nicht klimatisiert sind. Je nach Entscheidung der Schulleitung kann es dann Hitzefrei geben - es ist aber nicht einheitlich geregelt, ab welchen Temperaturen kein Unterricht mehr möglich ist. 

Aber wer übernimmt die Betreuung der Kinder, wenn die Schule früher endet oder Unterricht wegen Hitze ganz eingestellt wird? Müssen Eltern dann Urlaub nehmen, wenn die Kinder früher nach Hause kommen?

Bezahlte Freistellung bei kurzfristigem Hitzefrei

Erst mal nicht. «Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn sie für eine verhältnismäßig kurze Zeit aus persönlichen Gründen an der Arbeitsleistung gehindert sind», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Das ist der Rechtsexpertin zufolge auch dann der Fall, wenn Eltern ihr Kind wegen des Schulausfalls bei Hitzefrei betreuen müssen. 

Wichtig: Diese Regelungen greift nur, wenn die Schulleitung kurzfristig entscheidet, dass etwa der Unterricht früher endet oder Schülerinnen und Schüler ganz befreit werden. «Voraussetzung ist, dass der Schulausfall so überraschend kam, dass der Arbeitnehmer keine anderweitige Möglichkeit der Kinderbetreuung organisieren konnte», so Oberthür. 

In solchen Situationen ist es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich empfehlenswert, sich so früh wie möglich mit dem Arbeitgeber abzusprechen und im Idealfall gemeinsam eine Lösung zu finden.

Indes gilt auch bei Hitzefrei: Nicht immer müssen Kinder sofort abgeholt werden. Je nach Bundesland oder Schulart wird die Betreuung in diversen Fällen weiter sichergestellt, lediglich der Unterricht fällt dann aus. Teils werden Kinder auch so lange weiter beaufsichtigt, bis zum Beispiel der Schulbus fährt. (dpa)


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