Kind krank: Wie lange darf man im Job fehlen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wenn das Kind krank ist, kann man es kaum alleine lassen - und das muss man auch nicht. Denn rechtlich ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt: Man darf die Arbeitsleistung verweigern, wenn sie nicht zumutbar ist. «Nicht zumutbar ist sie in der Regel, wenn ein krankes Kind zu pflegen ist», erklärt Anneka Ruwolt, Fachanwältin für Arbeitsrecht. 

Wichtig ist: Die Krankheit des Kindes sollte dem Arbeitgeber möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. Zudem brauchen Eltern ab dem ersten Tag der Krankheit des Kindes eine Bescheinigung der Kinderarztpraxis - denn das gilt als Nachweis für den Arbeitgeber.

Wie lange darf man fehlen?

Generell gibt es keine zeitliche Höchstgrenze für die Fehlzeit aufgrund der Krankheit des Kindes. Aber: Sammeln sich die Krankentage über längere Zeit an, können Arbeitnehmer dazu veranlasst werden, andere organisatorische Maßnahmen ergreifen zu müssen, um möglichst bald wieder zur Arbeit zu erscheinen. Eine Option ist es, dass sich eine andere Person um das Kind kümmert, etwa ein anderes Familienmitglied. 

Wann der Arbeitgeber das einfordern darf, dazu gibt es keine konkrete gesetzliche Regelung, so Ruwolt: «Das ist immer einzelfallabhängig, es wird zum Beispiel berücksichtigt, was für eine Krankheit beim Kind vorliegt.»

Wer zahlt den Lohn während der Abwesenheit?

Ein Freistellungsanspruch bedeutet nicht automatisch, dass die Zeit, die man wegen der Krankheit seines Kindes fehlt, vergütet wird, erklärt Ruwolt. 

Zwar gilt laut Paragraf 616 des BGB, dass der Arbeitgeber das Gehalt weiterzuzahlen hat, wenn der Arbeitnehmer «für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird». Es wird regelmäßig angenommen, dass so eine bezahlte Freistellung bis zu fünf Tage möglich ist, erläutert die Fachanwältin. Aber: Diese Regel kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.

Und dann? Wenn der Arbeitgeber für die Zeit nicht zahlt, steht man nicht zwangsläufig ohne Entgelt da: Denn wenn das Kind noch nicht im zwölften Lebensjahr ist und niemand anderes im Haushalt auf das Kind aufpassen kann, bietet die Krankenkasse Abhilfe. Sie zahlt dann Kinderkrankengeld. In der Regel sind das 90 Prozent des Nettoeinkommens des betreffenden Elternteils.

Die Krankenkasse springt ein - wenn man gesetzlich versichert ist

Wie lange die Krankenkasse das Kinderkrankengeld zahlt, ist klar geregelt: Bei Paaren gilt, dass pro Kind 15 Tage im Kalenderjahr gezahlt werden, bis hin zu einer Obergrenze von 35 Tagen bei mehreren Kindern. Bei Alleinerziehenden sind es pro Kind bis zu 30 Tage und bei mehreren Kindern 70 Tage.

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht nur, wenn ein Elternteil und das Kind gesetzlich versichert sind. Ist das Kind hingegen mit einem Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch. 

Übrigens: Sich einfach selbst krankschreiben zu lassen oder arbeitsunfähig zu melden, wenn das Kind krank ist, kann einen den Arbeitsplatz kosten, falls man damit auffliegt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.