Krank beim Jobwechsel - was nun?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Blöd, wenn Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag krank im Bett liegen, statt das neue Team und künftige Aufgaben kennenzulernen. Und verständlich, wenn da Gedanken aufkommen wie: Was die neuen Kollegen jetzt wohl denken? Und hoffentlich hinterlässt das bei der Führungskraft keinen schlechten Eindruck. 

Unabhängig von solchen Sorgen gibt es aber auch rechtliche Auswirkungen. «Wer zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses krank ist, hat erst mal keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. 

Das bedeutet: In der Zeit, in der der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin krank ist, bekommt er oder sie vom Arbeitgeber kein Gehalt. Im Gesetz ist festgelegt, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunächst keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung, wenn sie direkt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oder in den ersten vier Wochen erkranken.

In der Regel springt Krankenkasse mit Krankengeld ein 

Beschäftigte sollten sich aber in jedem Fall ganz normal krankmelden. Bleibt die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber aus, können Arbeitnehmer allenfalls Gehaltsersatzleistungen bekommen, so Schipp. Für Krankengeld etwa müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihre Krankenkasse wenden. Wer aus der Arbeitslosigkeit kommt, hat dem Fachanwalt zufolge unter Umständen weiter Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Die gute Nachricht: «Durch eine Krankheit verlängert sich weder die Probezeit noch die Wartezeit, bis der gesetzliche Kündigungsschutz gilt. Der gesetzliche Kündigungsschutz greift in jeden Fall nach sechs Monaten», so Schipp. 

Allerdings gilt während einer vereinbarten Probezeit immer: Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. «Das ist ohne Angabe von Gründen möglich - höchstens jedoch innerhalb der ersten sechs Monate», sagt Schipp. Um einen schlechten Eindruck zu vermeiden und einer Kündigung vorzubeugen, empfiehlt der Fachanwalt, offen und transparent mit dem neuen Arbeitgeber zu kommunizieren.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis August 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.

McDonald's Deutschland hat die Ergebnisse der fünften Ausbildungsstudie veröffentlicht. Diese offenbaren eine zunehmende Verunsicherung und eine skeptische Haltung bezüglich der gesellschaftlichen Durchlässigkeit und der Wirkung von Leistung.

Viele Beschäftigte winken bei Weiterbildungen ab – weil sie weder mehr Gehalt noch Aufstiegschancen erwarten. Experten sehen darin eine Bürde für die Wirtschaftskraft - und wollen Hürden abbauen.

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.