Krank wegen entzündetem Tattoo - kein Lohn

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer arbeitsunfähig wird, für den gibt es erst einmal die Entgeltfortzahlung. Doch nicht immer wird das Gehalt im Krankheitsfall weiter bezahlt: Bekommt man eine Infektion, nachdem man sich ein Tattoo stechen ließ, kann der Arbeitgeber die Fortzahlung verweigern. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor, auf das der Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann verweist.

Im konkreten Fall hat sich eine Pflegehilfskraft ein Tattoo auf den Arm stechen lassen, das sich daraufhin entzündet hat. Trotz ihrer Krankschreibung weigerte sich der Arbeitgeber, ihr Gehalt fortzuzahlen. Es handele sich nicht um ein normales Krankheitsrisiko und die Infektion sei selbst verschuldet.

Risiken und Nebenwirkungen sollten bedacht werden

Der Annahme stimmte das Gericht in Kiel zu. Das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass es keinen Anspruch auf die Fortzahlung gibt, wenn Arbeitnehmer gegen das eigene Gesundheitsinteresse handeln. Beim Tätowieren gebe es eine etwa fünf Prozent hohe Wahrscheinlichkeit einer Entzündung.

Diese Chance ist laut dem Gericht nicht vernachlässigbar: Ihr Verhalten wird als grober Verstoß gegen das eigene Gesundheitsinteresse gewertet. Die Infektion war demnach keine außergewöhnliche oder fernliegende Komplikation und das Verweigern der Fortzahlung somit berechtigt. (Az.: 5 Sa 284 a/24) (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.