Mehr Geld für Beschäftigte im sächsischen Gastgewerbe

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Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Neben einer Anpassung der Vergütung wurde auch die Planungssicherheit für die Beschäftigten und Unternehmen im Sinne der sozialen Verantwortung berücksichtigt.

Der Vertrag wurde einvernehmlich für drei Jahre abgeschlossen. Die Entgelte erhöhen sich in drei Schritten. Zum 1. Juni 2024 um sieben Prozent, zum 1. Juni 2025 um fünf Prozent und zum 1. Juni 2026 um weitere fünf Prozent. Im Ausgleich zu den „Leermonaten“ werden jedem Mitarbeiter, auf den der Tarifvertrag Anwendung findet, zwei Tage Sonderurlaub gewährt. Ausgenommen davon sind die Auszubildenden.  Auch eine deutliche Erhöhung der Lehrlingsentgelte wurde vereinbart.

"Der DEHOGA setzt sich kontinuierlich für die Interessen der Branche ein, damit diese zukunftsfähig bleibt. Die Tür des Dehoga steht weiterhin offen für die NGG, nicht nur für Tarifverhandlungen, sondern auch in unserem gemeinsamen, täglichen Bemühen für die Branche. Das verstehen wir unter einer Sozialpartnerschaft", so Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des Sächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes.

Ein zentraler Punkt war die Erwartung, dass sich die Gewerkschaft stärker für die Unterstützung der Branche engagiert. Auch in der Förderung von Nachwuchsarbeit und der Ausbildung von Mitarbeitern ist die Sozialpartnerschaft gefragt. „Wir investieren viel Zeit und Geld in die Gewinnung und Unterstützung der Jugend sowie der Facharbeiter. Auch wir sind für das Wohl der Mitarbeiter, jedoch sollten wir das Wohl unserer Gäste nicht außer Acht lassen. Diese Gradwanderung laden wir die NGG gerne ein mitzugehen. Beides in Einklang zu bringen zum Wohl unserer Branche und entgegen einer „Servicewüste Deutschland“ sollte unser Focus und unser gemeinsames Bestreben sein.“, betonte Axel Klein Hauptgeschäftsführer des Sächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes.


 

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