Menschen mit Behinderung - Neue Sätze bei der Ausgleichsabgabe gelten seit Jahresbeginn 2026

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen unterliegen in Deutschland der Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung. Kommen Arbeitgeber dieser gesetzlichen Vorgabe nicht oder nur unzureichend nach, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert. Die Bundesagentur für Arbeit weist in diesem Zusammenhang auf die geltenden Fristen hin. Die Anzeige zur Berechnung der Abgabe für das vorangegangene Jahr 2025 muss bis spätestens zum 31. März 2026 eingereicht werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und etwaige Unklarheiten frühzeitig auszuräumen, wird eine zeitnahe Übermittlung der Daten empfohlen.

Erhöhung der Abgabesätze nach Beschäftigungsquote

Die Höhe der zu zahlenden Beträge ist an die durchschnittliche Zahl der Arbeitsplätze im Jahr sowie an die jeweilige Beschäftigungsquote gebunden. Bei einer Quote von drei Prozent bis unter fünf Prozent steigt die Abgabe pro unbesetztem Pflichtplatz auf 155 Euro, während zuvor 140 Euro fällig waren. Liegt die Quote zwischen zwei Prozent und unter drei Prozent, werden nun 275 Euro statt der bisherigen 245 Euro berechnet. Eine Quote von null bis unter zwei Prozent führt zu einer Zahlung von 405 Euro, was eine Steigerung gegenüber den früheren 360 Euro darstellt. Für Betriebe, die überhaupt keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sieht die neue Regelung einen Satz von 815 Euro pro Monat und Arbeitsplatz vor, nachdem dieser zuvor bei 720 Euro lag.

Sonderregelungen für kleinere Unternehmen

Für kleinere Betriebe gelten weiterhin spezifische Staffelungen, die jedoch ebenfalls nach oben angepasst wurden. Arbeitgeber mit weniger als 40 Arbeitsplätzen zahlen bei der Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen künftig 155 Euro. Sollte in diesen Betrieben überhaupt kein schwerbehinderter Mensch tätig sein, beträgt die Abgabe 235 Euro. Zuvor lagen diese Werte bei 140 Euro beziehungsweise 210 Euro.

Bei Unternehmen, die weniger als 60 Arbeitsplätze im Jahresdurchschnitt ausweisen, differenzieren die Sätze zwischen drei Stufen. Die Beschäftigung von weniger als zwei schwerbehinderten Menschen wird mit 155 Euro berechnet. Sinkt die Zahl auf weniger als eine Person, steigt der Betrag auf 275 Euro. Werden in dieser Betriebsgröße gar keine schwerbehinderten Mitarbeiter beschäftigt, ist eine Abgabe von 465 Euro zu entrichten. Auch hier wurden die Sätze von ehemals 140 Euro, 245 Euro und 410 Euro entsprechend angehoben. Die Berechnung basiert stets auf der durchschnittlichen Anzahl der monatlich besetzten Stellen im gesamten Anzeigejahr.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Bitkom-Befragung zeigt eine zunehmende Nutzung von künstlicher Intelligenz in deutschen Personalabteilungen. Trotz rechtlicher Bedenken steigen die Einsatzzahlen in Bereichen wie Weiterbildung, Zeugniserstellung und Belastungsanalyse.

Nach der Industrie schwächelt jetzt auch die Beschäftigung in den Dienstleistungsbereichen. Erstmals seit der Corona-Krise ist dort im zweiten Quartal dieses Jahres die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich gesunken.

Im deutschen Gastgewerbe wurden 2025 rund 15.000 Gaststätten und Beherbergungsunternehmen geschlossen – 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Analyse von ZEW Mannheim und Creditreform weist für das Gastgewerbe zudem die höchsten Schließungsraten unter den betrachteten Wirtschaftszweigen aus.

Wenn ein Mitarbeiter fahrig und verändert zur Arbeit erscheint, kann das viele Gründe haben - einer davon könnten Drogen sein. Doch was kann der Chef dann tun, um Gewissheit zu haben? Darf er Angestellte zu einem Drogentest zwingen?

Erstmals seit Monaten haben wieder weniger Unternehmen in Deutschland Insolvenz beantragt. Auch die Zahl der Verbraucherpleiten sank deutlich. Der wirtschaftliche Druck trifft Branchen jedoch unterschiedlich hart.

Der Anteil befristeter Jobs geht zurück. Es trifft aber weiterhin vor allem Menschen am Anfang ihres Berufslebens. Gegen den geplanten Ausbau der Befristungsmöglichkeiten hat sich Widerstand formiert.

Viele Unternehmen in Deutschland rechnen durch den Einsatz von KI mit sinkenden Löhnen in den kommenden fünf Jahren. Jüngere Arbeitnehmer sind besonders häufig betroffen.

Der Tag der Linkshänder macht auf die alltäglichen Hürden von Linkshändern in einer auf Rechtshänder ausgerichteten Welt aufmerksam. Besonders hoch sind die im Job. Diese Hilfen stehen Linkshändern zu

Die deutsche Hauptstadt hat mit Blick auf den Tourismus im ersten Halbjahr weiter an Anziehungskraft verloren, insbesondere bei Gästen aus dem Ausland. Bei Touristen aus Deutschland entwickelten sich die Zahlen hingegen positiv.

Illegale Tricks zur Umgehung des Mindestlohns haben Beschäftigte, Sozialkassen und den Fiskus nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds binnen zehn Jahren bis zu 64 Milliarden Euro gekostet.