Menschen mit Behinderung - Neue Sätze bei der Ausgleichsabgabe gelten seit Jahresbeginn 2026

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen unterliegen in Deutschland der Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung. Kommen Arbeitgeber dieser gesetzlichen Vorgabe nicht oder nur unzureichend nach, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert. Die Bundesagentur für Arbeit weist in diesem Zusammenhang auf die geltenden Fristen hin. Die Anzeige zur Berechnung der Abgabe für das vorangegangene Jahr 2025 muss bis spätestens zum 31. März 2026 eingereicht werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und etwaige Unklarheiten frühzeitig auszuräumen, wird eine zeitnahe Übermittlung der Daten empfohlen.

Erhöhung der Abgabesätze nach Beschäftigungsquote

Die Höhe der zu zahlenden Beträge ist an die durchschnittliche Zahl der Arbeitsplätze im Jahr sowie an die jeweilige Beschäftigungsquote gebunden. Bei einer Quote von drei Prozent bis unter fünf Prozent steigt die Abgabe pro unbesetztem Pflichtplatz auf 155 Euro, während zuvor 140 Euro fällig waren. Liegt die Quote zwischen zwei Prozent und unter drei Prozent, werden nun 275 Euro statt der bisherigen 245 Euro berechnet. Eine Quote von null bis unter zwei Prozent führt zu einer Zahlung von 405 Euro, was eine Steigerung gegenüber den früheren 360 Euro darstellt. Für Betriebe, die überhaupt keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sieht die neue Regelung einen Satz von 815 Euro pro Monat und Arbeitsplatz vor, nachdem dieser zuvor bei 720 Euro lag.

Sonderregelungen für kleinere Unternehmen

Für kleinere Betriebe gelten weiterhin spezifische Staffelungen, die jedoch ebenfalls nach oben angepasst wurden. Arbeitgeber mit weniger als 40 Arbeitsplätzen zahlen bei der Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen künftig 155 Euro. Sollte in diesen Betrieben überhaupt kein schwerbehinderter Mensch tätig sein, beträgt die Abgabe 235 Euro. Zuvor lagen diese Werte bei 140 Euro beziehungsweise 210 Euro.

Bei Unternehmen, die weniger als 60 Arbeitsplätze im Jahresdurchschnitt ausweisen, differenzieren die Sätze zwischen drei Stufen. Die Beschäftigung von weniger als zwei schwerbehinderten Menschen wird mit 155 Euro berechnet. Sinkt die Zahl auf weniger als eine Person, steigt der Betrag auf 275 Euro. Werden in dieser Betriebsgröße gar keine schwerbehinderten Mitarbeiter beschäftigt, ist eine Abgabe von 465 Euro zu entrichten. Auch hier wurden die Sätze von ehemals 140 Euro, 245 Euro und 410 Euro entsprechend angehoben. Die Berechnung basiert stets auf der durchschnittlichen Anzahl der monatlich besetzten Stellen im gesamten Anzeigejahr.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.

McDonald's Deutschland hat die Ergebnisse der fünften Ausbildungsstudie veröffentlicht. Diese offenbaren eine zunehmende Verunsicherung und eine skeptische Haltung bezüglich der gesellschaftlichen Durchlässigkeit und der Wirkung von Leistung.

Viele Beschäftigte winken bei Weiterbildungen ab – weil sie weder mehr Gehalt noch Aufstiegschancen erwarten. Experten sehen darin eine Bürde für die Wirtschaftskraft - und wollen Hürden abbauen.

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.

Sind Schnee, Schneematsch oder Glätte vorhergesagt, wird der Arbeitsweg unter Umständen zur Geduldsprobe. Aber was passiert, wenn Beschäftigte zu spät zur Arbeit kommen?

Die Konjunkturlage im Gastgewerbe zeigt eine anhaltende Abschwächung. Nachdem das Statistische Bundesamt (Destatis) heute für den September 2025 einen Umsatzrückgang meldete, bestätigt der aktuelle DATEV Mittelstandsindex für Oktober 2025 diesen negativen Trend und zeigt eine weitere deutliche Verschlechterung in der Branche.

Der Anteil der von Fachkräftemangel betroffenen Unternehmen in Deutschland hat sich weiter verringert. Trotz des allgemeinen Rückgangs bleibt der Wert im Dienstleistungssektor, insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie, weiterhin hoch.