Meta-KI-Training mit Ihren Daten: So widersprechen Sie

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Alles, was Volljährige bei Instagram oder Facebook öffentlich teilen, kann Meta zum Training seiner Künstlichen Intelligenz (KI) namens Meta AI verwenden - es sei denn, Nutzende haben dem widersprochen oder tun dies noch.

Dann gelten für Posts, Storys, Kommentare, Bewertungen, Fotos oder auch Videos folgende Regeln, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

Wer jetzt widerspricht, kann dies nur noch für künftige Posts tun

  • Wer schon bis zum 26. Mai 2025 widersprochen hat, dessen Daten werden beim KI-Training lückenlos ausgeklammert.
  • Wer nach diesem Stichtag widersprochen hat oder auch jetzt erst noch vorhat, zu widersprechen, schützt nur noch die Beiträge, die nach dem persönlichen Widerspruch entstanden sind oder entstehen.
  • Alles, was vor diesem Zeitpunkt gepostet wurde oder gepostet wird, kann Meta fürs KI-Training nutzen.

Online-Formulare für Facebook und Instagram

Der Widerspruch funktioniert per Online-Formular - und sowohl bei Facebook als auch bei Instagram nur, wenn man angemeldet ist und sich in einem EU-Land aufhält. Die Angabe der E-Mail-Adresse, mit der man den jeweiligen Dienst nutzt, ist Pflicht. Das zweite Textfeld kann frei bleiben, eine Begründung für den Widerspruch ist den Verbraucherschützern zufolge nicht erforderlich. War der Widerspruch erfolgreich, erhält man eine Bestätigungsmail.

Sollten die Formulare nicht funktionieren, halten die Verbraucherschützer im Netz auch Schritt-für-Schritt-Anleitungen bereit, wie man von seiner Profilseite beim jeweiligen Dienst zur Widerspruchsmöglichkeit gegen die Verwendung der eigenen Informationen für Meta AI gelangt.

WhatsApp-Widerspruch präventiv möglich

Von WhatsApp will Meta eigenen Angaben zufolge bislang keine Daten zum Trainieren von KI verwenden – auch nicht die Inhalte in Chats, die man von Meta AI (blauer Kreis) hat generieren lassen. Trotzdem gibt es bereits ein Widerspruchsformular. Dazu schreibt das Unternehmen:

«Interaktionen mit KIs über WhatsApp werden nicht verwendet, um KI bei Meta weiter zu verbessern. Sollte sich daran etwas ändern, werden wir das klar kommunizieren. Falls du trotzdem jetzt bereits Widerspruch gegen eine solche Verwendung einlegen möchtest, werden wir diesen zum gegebenen Zeitpunkt berücksichtigen.»

Verbot von KI-Training mit Nutzerinhalten war 2025 gescheitert

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte im Frühjahr 2025 versucht, Meta das KI-Training mit Nutzerinhalten gerichtlich untersagen zu lassen. Sie begründete ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht.

Das Oberlandesgericht Köln entschied aber, dass Meta Nutzerbeiträge aus Facebook und Instagram für das Training von Meta AI verwenden darf (Az. 15 UKl 2/25).


 

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