Mindestlohn, Kassenmeldepflicht, Hotelmelderecht & Co. – was sich 2025 für Hoteliers und Gastronomen ändert

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2025 steigt der Mindestlohn, deutsche Staatsbürger müssen keine Meldescheine mehr ausfüllen. Das neue Jahr bringt auch einige steuerliche Erleichterungen. Ein Überblick, was auf Hoteliers und Gastronomen in Deutschland zukommt

Neues Hotelmelderecht

Seit 1. Januar 2025 ist die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29 - 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleibt die Meldepflicht bestehen. Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes, wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. In den FAQs des Hotelverbands (IHA) werden die zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar wichtigsten davon aufgegriffen.

Kassenmeldepflicht für TSE-Kassen

Wer ein elektronisches Kassensystem oder eine Registrierkasse hat, muss ab 2025 dem Finanzamt

  • Namen und Steuernummer des Steuerpflichtigen,
  • die Art der zertifizierten Sicherheitseinrichtung,
  • die Art und die Anzahl des Aufzeichnungssystems
  • sowie die Seriennummer mitteilen.

Außerdem will das Finanzamt wissen, seit wann die Anlage in Betrieb ist und wenn sie außer Betrieb genommen wird. Dies gilt im selben Maße für gemietete oder geleaste Kassen.

Bis zum 1. Juli 2025 muss die Anmeldung geschehen sein (Mitteilungspflicht nach Paragraf 146a Abs. 4 Abgabenordnung). Passiert nichts, kann das Finanzamt im schlimmsten Fall bis zu 25 000 Euro vom Unternehmer kassieren. Das elektronische Mitteilungsverfahren läuft ab diesem Jahr über das Finanzamtsportal „Mein Elster“. Das Bundesfinanzministerium hat einen Frage-Antwort-Katalog zum Kassengesetz, zur Belegausgabepflicht und zur technischen Sicherheitseinrichtung veröffentlicht.

E-Rechnungspflicht

Mit dem Versand der E-Rechnung können sich viele Unternehmer noch ein oder zwei Jahre Zeit lassen. Aber jeder, der im B2B-Geschäft tätig ist, muss E-Rechnungen seit diesem Jahr empfangen können. Wenn nicht bereits geschehen, kann es sich anbieten, schnellstmöglich eine extra E-Mail-Adresse einzurichten und diese den Lieferanten mitzuteilen.

Worum sich die Buchhaltung auch kümmern muss: E-Rechnungen sind je nach Format ohne Zusatzsoftware oder ERP-System nicht lesbar. Man braucht gegebenenfalls ein neues Programm.

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde. Auch für Azubis ist mehr drin: Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr erhöht sich um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat.

Höhere Minijob-Grenze

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 538 auf 556 Euro im Monat.

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Am 27. November 2024 wurde die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die seit dem 1. Januar 2025 geltenden Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Sachbezugswerte haben wir hier zum Abruf bereitgestellt.

Sachbezugswerte 2025

Wenn Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten gewährt werden, bestimmen die Werte der Sozialversicherungsentgeltverordnung, wie viel dem Lohn unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten hinzuzurechnen ist. Gleiches gilt für die freie Unterkunft. Eine Übersicht der Sachbezugswerte 2025 hier zum Download. Das BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2024 zur Kenntnis können hier zum nachlesen

Künstlersozialabgabe

Der Beitragssatz zur Künstlersozialabgabe bleibt auch 2025 stabil bei 5,0 Prozent. Diese Abgabe müssen Unternehmen entrichten, die regelmäßig freiberufliche Designer, Autoren oder Pressefotografen beauftragen. Für kleinere Auftragsvolumen gilt eine Bagatellgrenze: Unternehmen, die 2024 insgesamt nicht mehr als 450 Euro an selbstständige Kreativschaffende gezahlt haben, sind von der Abgabe befreit. 2025 wurde diese Bagatellgrenze auf 700 Euro angehoben, ab 2026 gelten 1.000 Euro. Diese Änderung ist Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes IV. Die Frist zur Meldung endet am 31. März 2025.

Neuer CO2-Preis

Ab dem 1. Januar greift die vorher festgelegte Erhöhung des CO2-Preises von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Damit steigt potenziell auch der Preis von Kraftstoffen wie Benzin und Diesel. So würde ein Liter Benzin umgerechnet 2,4 Cent mehr kosten. Die Erhöhung führt zu höheren Kosten für auch für  Heizöl und Erdgas. Der höhere Preis soll Anreize schaffen, auf klimafreundliche Alternativen wie erneuerbare Energien, Elektrofahrzeuge oder energieeffiziente Heizsysteme umzusteigen.

Höherer Steuerfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt. 2025 liegt er bei 12.096 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.600 Euro angehoben.

Kürzungen beim Elterngeld 

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.

Flächendeckende Echtzeitüberweisungen 

Wer innerhalb des Euro-Raums Geld überweist, kann das ab dem 9. Oktober flächendeckend bei allen Banken in Echtzeit tun – und das zu jeder Zeit. Bereits ab dem 9. Januar müssen laut der entsprechenden EU-Verordnung alle Banken solche Echtzeitüberweisungen empfangen können. Sie dürfen zudem nicht teurer sein als andere Überweisungen.

Deutschlandticket wird teurer

Aus dem 49-Euro-Ticket wird das 58-Euro-Ticket. Für die bislang rund 13 Millionen Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets wird das Bus- und Bahnfahren zum Jahreswechsel neun Euro teurer. 

Krankenversicherung könnte teurer werden

Gesetzlich Versicherte müssen mit höheren Kosten für die Krankenversicherung rechnen – einige größere Kassen haben bereits Beitragsanhebungen angekündigt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der als Orientierungsmarke für die Kassen dient, beträgt 2,5 Prozent und damit 0,8 Prozentpunkte mehr als 2024. Die Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 für ihre Versicherten bestimmen die Kassen selbst.

Pflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung höher 

Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 73.800 Euro Jahreseinkommen. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

Steuerliche Entlastung für Hobbybrauer

Hobbybrauer, die Bier für den eigenen Verbrauch herstellen, werden ab Januar bei der Steuer entlastet. Sie dürfen 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei brauen, wie aus dem Jahressteuergesetz hervorgeht.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener 

Gutverdiener sollen turnusmäßig höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro Beiträge fällig. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.512,50 Euro pro Monat steigen.

Leistungskürzungen für Asylbewerber

Asylbewerberinnen und -bewerber in Deutschland bekommen weniger Geld für ihren Lebensunterhalt. Zum Jahreswechsel sinken die monatlichen Bedarfssätze abhängig von Alter, Wohn- und Familiensituation um 13 bis 19 Euro.

Pflegebeitrag steigt 

Angesichts steigender Kosten für die Pflege kommen höhere Beiträge auf die Versicherten zu. Der Beitrag steigt um 0,2 Prozentpunkte.

Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld steigt

Zum 1. Januar wird die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Staatliches Tierhaltungslogo kommt

Wer Schweinefleisch im Supermarkt kauft, kann sich ab August 2025 durch ein verpflichtendes Logo über die Haltungsform bei inländischen Erzeugnissen informieren. Das System mit fünf Kategorien reicht von der Haltungsform «Stall» mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis «Bio». Eine freiwillige Kennzeichnung der Handelsketten gibt es schon seit 2019.


 

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