Mitmachen erwünscht - TREUGAST und ETL ADHOGA legen Betriebsvergleich auf

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wie ergeht es den deutschen Gastbetrieben nach den Pandemiejahren und was können Unternehmen tun, um sich weiter zu verbessern? Diesen Fragen geht das TREUGAST International Institute in Kooperation mit ETL ADHOGA, dem Netzwerk von Branchespezialisten für Hotellerie und Gastronomie bei Deutschlands führender Steuerberatungsgesellschaft ETL, im kommenden Hotellerie und Gastronomie Betriebsvergleich 2024 nach.

Die branchenweite Erhebung hat sich bei Unternehmerinnen und Unternehmern als anerkanntes Hilfsmittel für Operations, Controlling, Planung und Benchmarking etabliert und bietet auch in diesem Jahr einen einmaligen Überblick über wesentliche Kennzahlen der Betriebsführung. Branchenvertreter haben noch bis zum Ende des Monats die Chance, an dieser renommierten Studie teilzunehmen und ein kostenloses Exemplar zu erhalten!

Um Teil der Studie zu werden, andere Betriebe zu unterstützen und auch selbst von den Ergebnissen zu profitieren, können Unternehmer an der digitalen Umfrage teilnehmen. Die Mitwirkung ist einfach: In einem Fragebogen werden die Bereiche Betriebskonzept, operative Kennzahlen und finanzwirtschaftliche Daten erhoben. Bis zum 31. Oktober teilnehmende Unternehmen erhalten den Betriebsvergleich nach Veröffentlichung kostenlos.

ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl betont den Mehrwert des in Kooperation mit TREUGAST entstehenden Hotellerie und Gastronomie Betriebsvergleichs: „Die Ergebnisse des Betriebsvergleichs ermöglichen es Unternehmern, ihre betrieblichen Kennzahlen mit ähnlichen Unternehmen aus der Branche zu vergleichen. Dies ist entscheidend für die Analyse und Optimierung der eigenen Marktposition. Wir von ETL ADHOGA freuen uns sehr, Teil dieses wertvollen Branchen-Instruments zu sein. Dies ist eine Studie aus der Branche, mit der Branche und für die Branche!“

Jetzt teilnehmen und kostenloses Exemplar sichern: https://treugast-etladhoga.limesurvey.net/Treugast_ETL-ADHOGA_Betriebsvergleich


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, hat eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen der Besteuerung auf den Gastgewerbesektor in den 27 EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Die Untersuchung stellt fest, dass selbst scheinbar geringfügige Mehrwertsteueränderungen erhebliche wirtschaftliche Verluste in der Branche auslösen können.

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?