Müssen alle Mitarbeiter Weihnachtsgeld in gleicher Höhe bekommen?

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Der Anspruch auf Weihnachtsgeld ist nicht gesetzlich geregelt. Er kann sich für Beschäftigte aber zum Beispiel aus ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Doch müssen dann alle Arbeitnehmer im Unternehmen Weihnachtsgeld bekommen - und muss es für alle gleich hoch ausfallen?

Grundsätzlich sind Arbeitgeber bei der Gestaltung des Weihnachtsgeld an den Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Aber: «Eine Differenzierung aus sachlichen Gründen ist zulässig», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Das bedeutet, dass in begründeten Fällen auch nur bestimmte Arbeitnehmer eines Unternehmens Weihnachtsgeld bekommen könnten. «Etwa wenn die Mitarbeiter aus einer Abteilung aufgrund ihrer Qualifikationen besonders an das Unternehmen gebunden werden sollen», erläutert die Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Weiter gilt: Wenn es einen Grund für eine Differenzierung gibt, könne auch die Höhe unterschiedlich gestaltet werden. «Eine willkürliche Unterscheidung ohne sachliche Rechtfertigung ist demgegenüber unzulässig», so Oberthür weiter.

Weihnachtsgeld auch bei Teilzeit

Auch Teilzeitbeschäftigten kann ein Weihnachtsgeld zustehen. Es berechnet sich dann im Verhältnis der jeweiligen reduzierten Arbeitszeit zur Vollzeitbeschäftigung, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund in einem FAQ-Dokument zum Weihnachtsgeld erklärt.

Gut die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland erhält ein Weihnachtsgeld (53 Prozent), wie eine Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Demnach sind die Chancen auf ein Weihnachtsgeld am höchsten, wenn das Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist. (dpa)


 

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