Müssen Arbeitnehmer Kosten für eine Dienstreise vorstrecken?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Lange Zeit fanden sie kaum statt. Jetzt gehören Geschäftsreisen für manche Arbeitnehmer wieder regelmäßig zum Job - und mit ihnen Bahnfahrten, Flüge oder Hotelübernachtungen. Die Kosten dafür vorzustrecken kann ins Geld gehen. Doch müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das überhaupt?

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer alle Kosten einer Dienstreise erstatten. Dazu gehören nicht nur Fahrtkosten und Übernachtungskosten, sondern auch Versicherungskosten und der Mehraufwand für die Verpflegung. «Das bedeutet auch, dass der Arbeitnehmer einen angemessenen Vorschuss verlangen kann», so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Und wer gar nichts vorstrecken möchte, kann vom Arbeitgeber auch nicht dazu gezwungen werden.

Belege müssen vorgelegt werden

Eine Ausnahme gibt es aber: Ist man bereits unterwegs und es fallen unerwartete Kosten an, etwa weil das Bahnticket teurer ist als erwartet, wird man die Dienstreise nicht einfach abbrechen können, sagt Bredereck. In diesem Fall müssten Arbeitnehmer die Mehrkosten vorschießen.

Hat der Arbeitnehmer Reisekosten vorgestreckt, muss der Arbeitgeber diese in angemessener Frist erstatten. Arbeitnehmer müssen dafür im Rahmen der Abrechnung die entsprechenden Belege vorlegen. Eine feste Frist für die Erstattung gibt es allerdings nicht.

Fachanwalt Bredereck rät Arbeitgebern diese im eigenen Interesse zügig vorzunehmen. In vielen Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig reisen, seien die Regelungen hierfür zudem in einer Reisekostenrichtlinie oder in einer entsprechenden Betriebsvereinbarung verbindlich festgelegt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.