Neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft im Jahr 2026 festgelegt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Bundesrat hat die neuen Vorgaben für die Sozialversicherungsentgeltverordnung verabschiedet. Diese Regelung legt fest, wie unentgeltliche oder verbilligte Leistungen des Arbeitgebers an Mitarbeiter steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu bewerten sind. Die entsprechenden Werte wurden am 29. Dezember 2025 offiziell veröffentlicht und treten für das Kalenderjahr 2026 in Kraft.

Anpassung der Werte für die freie Verpflegung

Für die Gewährung von Mahlzeiten an Beschäftigte steigen die anzusetzenden Beträge im Vergleich zum Vorjahr an. Der monatliche Gesamtwert für eine Vollverpflegung erhöht sich auf 345 Euro, nachdem dieser im Jahr 2025 noch bei 333 Euro lag. Auf den Tag umgerechnet entspricht dies einem Wert von 11,50 Euro.

Die Verordnung differenziert dabei zwischen den einzelnen Mahlzeiten. Für ein Frühstück setzt der Verordnungsgeber für das Jahr 2026 einen Monatswert von 71 Euro fest, was einem Tageswert von 2,37 Euro entspricht. Das Mittagessen sowie das Abendessen werden mit jeweils 137 Euro pro Monat beziehungsweise 4,57 Euro pro Tag veranschlagt. Damit wird für beide Mahlzeiten derselbe Satz angewendet.

Pauschale für Unterkunft und Sonderregelungen

Neben der Verpflegung regelt die Verordnung auch den Sachbezugswert für die freie Unterkunft. Dieser wird für das Jahr 2026 bundeseinheitlich auf 285 Euro im Monat festgelegt. Dieser Betrag dient als Grundlage für die Hinzurechnung zum Lohn, sofern der Arbeitgeber den Wohnraum kostenfrei oder vergünstigt zur Verfügung stellt.

Es gelten jedoch Abweichungen von diesem Standardwert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere die Belegung einer Wohneinheit mit mehreren Arbeitnehmern. Zudem sieht die Verordnung gesonderte Sätze für Auszubildende sowie für jugendliche Beschäftigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Diese Differenzierungen sollen den spezifischen Lebensumständen dieser Personengruppen Rechnung tragen.

Mehr Informationen hierzu in der hier verlinkten Datei...


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.