Neue Warnung vor nicht ordnungsgemäßen AU-Bescheinigungen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bereits wiederholt hatte DEHOGA compact vor Ärzten und Plattformen gewarnt, die unwirksame Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Jetzt ist ein weiterer Fall bekannt geworden:

Wie der DEHOGA schreibt werde über die Plattformhttps://medly-au.com/ (bis letzte Woche medicare-au.de) eine AU nach einer „Selbstdiagnose“ und „ohne Telekommunikation“ angeboten. Dabei würden im Anschluss an ein Click-through-Verfahren zur „Anamnese“ AU-Bescheinigungen ohne Arzt-Patient-Kontakt ausgestellt.

Eine solche AU entspreche nicht deutschem Recht und löse deshalb keinen Entgeltfortzahlungsanspruch eines Arbeitnehmers aus, urteilt der Verband.

Für Arbeitgeber seien Bescheinigungen dieser Plattform nicht leicht zu erkennen, da die Plattform nicht auf der Bescheinigung stünde. Die AU-Bescheinigungen von Medly erinnerten optisch an den früheren „gelben Schein“, so der Verband. Wie bei früheren Missbrauchsfällen enthielten sie auch bei gesetzlich Versicherten die Angabe „Privatarzt“ und würden nicht als eAU ausgestellt. Ein ausstellender angeblicher Arzt ist, laut DEHOGA, namentlich bekannt: Dr. T Mueller. Vor diesem „Arzt“ warnt auch die zuständige Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.

Arbeitgeber, die begründete Zweifel haben, ob eine AU-Bescheinigung ordnungsgemäß ausgestellt wurde, können sich an die Krankenkasse des Mitarbeiters wenden. Es kann auch sinnvoll sein, die eigenen Mitarbeitenden darüber zu informieren, dass AU-Bescheinigungen (auch solche nach Videosprechstunde oder telefonischer Krankschreibung) immer einen Arzt-Patient-Kontakt voraussetzen und dass das Unternehmen bei nicht ordnungsgemäß ausgestellten AU-Bescheinigungen keine Entgeltfortzahlung leisten wird.

Der DEHOGA fordert politisch, dass Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung und zur Kostensenkung bei der Entgeltfortzahlung ergriffen werden. Denn die Belastung der Unternehmen durch Lohnfortzahlungskosten wächst stark. 2023 haben Arbeitgeber in Deutschland 77 Mrd. Euro für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgewendet. Die Leistungen sind so hoch wie sonst nirgendwo in Europa.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.

McDonald's Deutschland hat die Ergebnisse der fünften Ausbildungsstudie veröffentlicht. Diese offenbaren eine zunehmende Verunsicherung und eine skeptische Haltung bezüglich der gesellschaftlichen Durchlässigkeit und der Wirkung von Leistung.

Viele Beschäftigte winken bei Weiterbildungen ab – weil sie weder mehr Gehalt noch Aufstiegschancen erwarten. Experten sehen darin eine Bürde für die Wirtschaftskraft - und wollen Hürden abbauen.

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.