Neuer Manteltarifvertrag für das Gastgewerbe in Hessen tritt zum Januar 2024 in Kraft

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der DEHOGA Hessen (Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.) informiert, dass nach einem intensiven Verhandlungsprozess zwischen dem DEHOGA Hessen und der Gewerkschaft NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) der neue Manteltarifvertrag (MTV) für das Hotel- und Gastronomiegewerbe in Hessen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. "Dieser bedeutende Schritt ist das Ergebnis konstruktiver Gespräche zwischen den Tarifpartnern und markiert einen Meilenstein für die Branche", sagt der Verband.

Der vorherige Tarifvertrag war seit 2010 kündbar sowie teilweise von der Rechtsprechung überholt, und entsprach an verschiedenen Stellen nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten und den Bedürfnissen der modernen Arbeitswelt. In Zusammenarbeit mit dem Sozialtarifpartner sei es nunmehr gelungen, einen neuen MTV zu gestalten, der zum einem zeitgemäß und zum anderen wettbewerbsfähig sei, so der der DEHOGA.  

"Die Neugestaltung des MTV war längst überfällig und bringt durch den finanziellen Mehrwert von etwa 6,5 Prozent eine spürbare Verbesserung der Rahmenbedingungen im Arbeitsverhältnis für unsere Mitarbeitenden", führt Gerald Kink, Vorsitzender der Tarifkommission des DEHOGA Hessen, aus.

„Unter Berücksichtigung der Gehaltserhöhungen aus dem aktuell gültigen Entgelttarifvertrag, der 2022 mit einer Laufzeit von zwei Jahren und einer Zwei-Stufen-Gehaltsteigerung von 8,5 Prozent sowie weiteren 6,5 Prozent abgeschlossen worden ist, sprechen wir durch die nunmehr erfolgten Neuerungen aus dem neuen MTV von einer signifikanten Gehaltserhöhung von mehr als 15 Prozent innerhalb von 2 Jahren.“, betont Gisbert Kern, Vizepräsident des DEHOGA Hessen.

Der ab dem neuen Jahr geltende Manteltarifvertrag beinhaltet unter anderem erhöhte Urlaubsansprüche und ein erhöhtes Urlaubsgeld, sowie erweiterte Zuschläge für Sonn- und Feiertage für die Beschäftigten und eine schnellere Dynamisierung bei der Jahressonderzahlung.

"Die Tarifkommission des DEHOGA Hessen ist sich der wirtschaftlichen Herausforderungen für die Betriebe bewusst, insbesondere in der aktuellen Zeit. Dennoch besteht die Überzeugung, dass diese Verbesserungen nicht nur die zeitgemäße Positionierung der Branche erfordern und stärken, und ebenso die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt steigern werden", so der Verband abschließend.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.