Neues Buch zum barrierefreien Tourismus

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Reisen ohne Hindernisse – für alle! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dieser Artikel des Grundgesetzes gilt auch für den Tourismus. Felix M. Kempf und Thomas Corinth zeigen mithilfe zahlreicher Experten die Besonderheiten des barrierefreien Tourismus auf.

Reisen ist die liebste Freizeitbeschäftigung der Deutschen. Für viele wird sie als selbstverständlich hingenommen, doch dies ist nicht immer so und viele Menschen stehen vor ungekannten Herausforderungen bei der Reiseplanung. Für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ist es oft schwierig, Reisen zu planen und durchzuführen, da viele Hotels, öffentliche Verkehrsmittel und Sehenswürdigkeiten nicht barrierefrei sind. Aber auch ältere Menschen oder Familien mit Kindern benötigen oft besondere Vorkehrungen, um ihre Reisen zu genießen.

Prof. Dr. Felix M. Kempf und Thomas Corinth greifen in ihrem neuen Buch „Barrierefreier Tourismus: Destinationen, Verkehrsträger, Hotels, Zertifizierungen“ das wichtige Thema „Barrierefreies Reisen“.


 

Prof. Dr. Felix M. Kempf ist seit 2015 Studiengangsleiter Tourismus Management an der IST-Hochschule für Management in Düsseldorf. Er ist zudem Dekan des Fachbereichs Tourismus & Hospitality. Seine inhaltlichen Schwerpunkte an der IST-Hochschule liegen in den touristischen Grundlagen sowie im Management von Reiseveranstaltern, Verkehrsträgern und Destinationen.

Thomas Corinth ist Lehrverantwortlicher des Studiengangs Hotel Management an der IST-Hochschule für Management. Dabei doziert er insbesondere im Rahmen des Bachelor-Studiengangs „Hotel Management“ fachspezifische Themen wie z.B. „Operatives und Strategisches Hotelmanagement“, „Qualitätsmanagement“ und „Unternehmensberatung“. Er verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung in der internationalen Hotellerie.

Gemeinsam für mehr Barrierefreiheit

In Deutschland haben mittlerweile viele touristische Unternehmen und Destinationen erkannt, dass Barrierefreiheit ein wichtiger Aspekt ist, um Gästen ein unvergessliches Reiseerlebnis zu ermöglichen. Dazu gehört zum Beispiel die Barrierefreiheit von Unterkünften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Sehenswürdigkeiten und touristischen Einrichtungen wie Museen oder Freizeitparks.

Doch Barrierefreiheit ist mehr als nur Rampen und Aufzüge. Auch eine verständliche und leicht zugängliche Informationsbereitstellung sowie geschultes Personal sind wichtige Faktoren. So müssen zum Beispiel Websites und Broschüren barrierefrei gestaltet und Informationen in leichter Sprache bereitgestellt werden. Auch sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tourismusbranche speziell geschult werden, um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und anderen Einschränkungen besser zu verstehen und darauf eingehen zu können.

Gemeinsam mit Expert:innen aus den Bereichen beleuchten sie die ökonomische Bedeutung des barrierefreien Tourismus und zeigen, worauf das Destinationsmanagement, die Verkehrsträger und die Hotels achten müssen. Das Handbuch richtet sich an Studierende der Tourismuswissenschaften und an Praktiker:innen im Tourismus und der Hotellerie.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.