Nicht genommenen Urlaub mit ins neue Jahr nehmen – was genau gilt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nur noch wenig Jahr übrig, aber noch einige Urlaubstage im Job? Dann stellt sich für Beschäftigte die Frage: Kann ich meine Urlaubstage aus 2023 mit ins neue Jahr nehmen?

Das kommt darauf an. Generell sieht Paragraf 7 des Bundesurlaubsgesetzes vor, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage nur unter bestimmten Voraussetzungen ins Folgejahr übertragen werden können. Nämlich dann, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe das rechtfertigen.

«Ein persönlicher Grund kann zum Beispiel Krankheit sein», sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp. Konnte man die Urlaubstage nicht nehmen, weil etwa termingebundene Aufträge des Arbeitgebers im Weg standen und man keinen Urlaub bekommen hat, wäre dies ebenfalls ein Grund.

In diesen Fällen müssten Arbeitnehmer ihre Urlaubstage aus 2023 jedoch im ersten Quartal des folgenden Jahres nehmen, also bis zum 31. März 2024.

Arbeitgeber muss auf Verfall von Urlaubstagen hinweisen

Allerdings gelten diese Regelungen mittlerweile nur unter einer Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten rechtzeitig darauf hingewiesen haben, wie viele Urlaubstage sie haben und dass ihr Urlaub bis zum 31. Dezember oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums, also zum 31. März des Folgejahres, in vollem Umfang genommen werden muss. Und dass der Urlaub ansonsten mit Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums erlischt.

Das geht aus einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az: 9 AZR 541/15) hervor, das seine Rechtsprechung zum Thema an EU-Recht angepasst hat.

Hat der Arbeitgeber Beschäftigte entsprechend darauf hingewiesen, verfällt der Urlaub nur dann nicht, wenn einer der genannten Übertragungsgründe vorliegt. Aber: «Wenn der Arbeitgeber diese Mitwirkungspflicht nicht vollzogen hat, dann verlängert sich der Urlaubsanspruch eigentlich genau genommen bis zum Nimmerleinstag», sagt Fachanwalt Schipp. Man könnte seine gesetzlichen Urlaubstage aus 2023 in diesem Fall also mit ins Jahr 2024 nehmen - unabhängig davon, aus welchen Gründen man sie noch übrig hat.

Für Langzeiterkrankte gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zudem eine Ausnahme. Sind sie so lange arbeitsunfähig, dass sie ihre Urlaubstage selbst bis zum 31. März des Folgejahres nicht nehmen können, dann verfallen ihre noch übrigen Urlaubstage auch im Fall eines rechtzeitigen Hinweises des Arbeitgebers nicht zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres. «Wenn ich die Urlaubstage wegen Krankheit nicht nehmen kann, dann läuft der Urlaubsanspruch erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres ab», so Schipp.

Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings auch, dass man seine Urlaubstage nicht nach Lust und Laune mit ins neue Jahr nehmen kann, wenn der Arbeitgeber das nicht möchte. Wird man vom Arbeitgeber rechtzeitig darauf hingewiesen, dass man die Urlaubstage bis zum Ende des Jahres nehmen muss, «dann ist der Arbeitgeber auf der sicheren Seite», sagt Schipp. Die Urlaubstage würden dann zum 31. Dezember verfallen - wenn weder Krankheit noch betriebliche Gründe verhindert haben, dass man sie tatsächlich nehmen konnte.

Blick in Arbeitsvertrag werfen

Und was gilt, wenn man laut Arbeits- oder Tarifvertrag mehr Urlaubstage zur Verfügung hat, als gesetzlich vorgeschrieben sind?

Auch dann gelten für diese Tage die gesetzlichen Regelungen. «Wenn etwas anderes gelten soll, dann müssen das die Tarifvertragsparteien oder aber die Arbeitsvertragsparteien geregelt haben», sagt Schipp. «Das können sie tun. Sie können zum Beispiel den übergesetzlichen Urlaub fest an das Urlaubsjahr knüpfen. Und Sie können sagen, Urlaub, der bis dann nicht genommen ist, der ist dann auch tatsächlich weg.» Hier ist also ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag oder den Tarifvertrag sinnvoll.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.