Nur Parmigiano Reggiano darf als Parmesan bezeichnet werden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine italienische Vereinigung mit dem Namen „Consorzio del Formaggio Parmigiano-Reggiano“ ist auf den DEHOGA zugegangen, um auf die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) des Käsenamens „Parmigiano Reggiano“ aufmerksam zu machen.

Diese Bezeichnung ist in der gesamten Europäischen Union geschützt. In Deutschland wird der Käse häufig auch unter dem Begriff „Parmesan“ angeboten.

Als „Parmigiano Reggiano“ bzw. „Parmesan“ darf ein Käse jedoch nur bezeichnet werden, wenn spezielle Voraussetzungen bei der Herstellung erfüllt sind. Neben Zutaten wie roher Kuhmilch, Salz und Kälberlab sowie einer Reifezeit von mindestens 12 Monaten gehört unter anderem dazu, dass dessen Erzeugungsgebiet in Italien die Gebiete der Provinzen Parma, Reggio Emilia, Modena, Mantua auf der rechten Seite des Po und Bologna auf der linken Seite des Reno umfasst.

Auch auf Speisekarten dürfen die Bezeichnungen „Parmigiano Reggiano“ oder „Parmesan“ nur verwendet werden, wenn tatsächlich dieser Originalkäse zum Einsatz kommt. Die Nutzung der Begriffe für andere Hartkäsesorten – etwa „Grana Padano“ – ist unzulässig.

Der Käse „Parmigiano Reggiano“, der gerieben oder portioniert vorverpackt in Verkehr gebracht wird, ist deutlich gekennzeichnet. Erkennungsmerkmal ist ein Logo mit einer stilisierten Darstellung eines Käselaibs und -keils sowie dem Schriftzug „PARMIGIANO REGGIANO“. Zusätzlich muss das DOP-Siegel („Denominazione di Origine Protetta“ – geschützte Ursprungsbezeichnung, g. U.) auf der Verpackung angebracht sein.

Etwaige Fragen in diesem Zusammenhang können direkt an den DEHOGA Bundesverband an benad@dehoga.de gerichtet werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland fühlt sich belastet durch Preissteigerungen, vor allem bei Lebensmitteln. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Alkoholische Getränke sind in Deutschland so billig wie sonst kaum irgendwo in Europa. Noch billiger als in Deutschland waren die alkoholhaltigen Drinks europaweit nur noch in Italien.

Im Eifer des Gefechts den Job gekündigt und es anschließend bereut? Kommt schonmal vor. Aber: Gibt es jetzt noch einen Weg zurück?

Trends kommen, Trends gehen - so auch in diesem Jahr. Welches Essen ist nun angesagt, wohin reisen Hipster und wie streichen Trendsetter ihre Zimmerdecke? Ein Prognoseversuch.

Eine aktuelle Erhebung zeigt einen deutlichen Anstieg von Betriebsaufgaben im deutschen Mittelstand. Hohe Kosten, bürokratische Hürden und fehlende Nachfolgelösungen führen dazu, dass immer mehr Unternehmer ihr Geschäft aufgeben.

Die wirtschaftliche Verunsicherung wird laut einer Umfrage auch 2026 das Kaufverhalten der Deutschen prägen. Besonders für Kosmetik, Mode, Reisen und Gastronomie wollen die Befragten weniger ausgeben.

Die Tariflöhne sind im laufenden Jahr in Deutschland kaum noch stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Im vergangenen Jahr hatten sich die Reallöhne und damit die Kaufkraft der Beschäftigten noch um 3,1 Prozent gesteigert. 

Neue BIBB-Zahlen zeigen: Das Gastgewerbe trotzt dem bundesweiten Rückgang bei Ausbildungsverträgen weitgehend. Während die Gesamtzahlen sinken, verzeichnen die zweijährigen Berufe im Gastgewerbe starke Zuwächse. Die Hotelberufe hingegen leiden weiterhin unter deutlichen Einbrüchen.

Der Begriff «Insolvenz» kann schon mal Panik auslösen. Insbesondere, wenn es den eigenen Arbeitgeber betrifft. Ruth Rigol, Fachanwältin für Arbeits- und Insolvenzrecht, und Guadalupe Florenin von der Bundesagentur für Arbeit, beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz des Arbeitgebers.

Das Leben ist zunehmend stressig - davon sind viele Menschen überzeugt. Und nicht nur der Stress wächst, sondern laut Daten einer Krankenkasse auch die Zahl der Fehltage wegen der Diagnose Burnout.