Regeln bei Minijobs in der Elternzeit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Minijob kann während der Elternzeit eine gute Möglichkeit sein, die Haushaltskasse aufzubessern. Dabei gelten jedoch unterschiedliche Regeln, je nachdem, ob der Minijob bei einem anderen Arbeitgeber oder beim bisherigen Arbeitgeber ausgeübt wird.

Wichtig zu wissen: «Während der Minijob mit Verdienstgrenze zumindest aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht kein Problem während der Elternzeit darstellt, verhält sich das für den kurzfristigen Minijob anders», so «Haufe.de». Daher gelten für kurzfristige Minijobs andere Regelungen als für Minijobs mit Verdienstgrenze. 

Minijob mit Verdienstgrenze in der Elternzeit ohne Weiteres möglich

Nimmt eine Person während der Elternzeit einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber auf, sind keine besonderen Einschränkungen zu beachten. Der Minijob ist lediglich bei der Minijob-Zentrale zu melden, und es gelten die üblichen Regelungen. Auch mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern sind laut «Haufe.de» möglich, solange der durchschnittliche monatliche Gesamtverdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.

Es kommt durchaus vor, dass man während der Elternzeit weiterhin beim selben Arbeitgeber tätig sein möchte. Eigentlich ist es Arbeitnehmern nicht erlaubt, neben ihrer Hauptbeschäftigung einen Minijob beim selben Arbeitgeber auszuüben. Während der Elternzeit ruht jedoch das Hauptarbeitsverhältnis, was einen Minijob beim gleichen Arbeitgeber möglich macht, so «Haufe.de». In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Hauptbeschäftigung vorübergehend bei der Krankenkasse abmelden und den Minijob separat bei der Minijob-Zentrale anmelden. Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse bleibt dabei weiterhin bestehen.

Kurzfristiger Minijob während der Elternzeit: Das ist zu beachten

Ein kurzfristiger Minijob ist während der Elternzeit grundsätzlich möglich, wenn die Beschäftigung auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. Dabei gelten ebenfalls unterschiedliche Regelungen je nach Arbeitgeber:

  • Beim selben Arbeitgeber: Ein kurzfristiger Minijob ist ausgeschlossen, da er als Fortsetzung der ruhenden Hauptbeschäftigung gilt, die nach der Elternzeit wieder aufgenommen wird.

  • Bei einem anderen Arbeitgeber: Hier ist ein kurzfristiger Minijob möglich, solange die monatliche Verdienstgrenze nicht überschritten wird. Andernfalls gilt die Beschäftigung als sozialversicherungspflichtig

Für beide Minijob-Arten gilt laut «Haufe.de»: Während der Elternzeit dürfen maximal 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze wird diese Stundenbegrenzung naturgemäß nicht überschritten. Der erzielte Verdienst muss der Elterngeldstelle gemeldet werden und wird auf das Elterngeld angerechnet. Der Mindestbetrag von 300 Euro (bzw. 150 Euro bei Elterngeld Plus) bleibt davon unberührt. Überschreitet das Elterngeld diesen Betrag, wird der Hinzuverdienst entsprechend angerechnet und das Elterngeld gekürzt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.