Regeln bei Minijobs in der Elternzeit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Minijob kann während der Elternzeit eine gute Möglichkeit sein, die Haushaltskasse aufzubessern. Dabei gelten jedoch unterschiedliche Regeln, je nachdem, ob der Minijob bei einem anderen Arbeitgeber oder beim bisherigen Arbeitgeber ausgeübt wird.

Wichtig zu wissen: «Während der Minijob mit Verdienstgrenze zumindest aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht kein Problem während der Elternzeit darstellt, verhält sich das für den kurzfristigen Minijob anders», so «Haufe.de». Daher gelten für kurzfristige Minijobs andere Regelungen als für Minijobs mit Verdienstgrenze. 

Minijob mit Verdienstgrenze in der Elternzeit ohne Weiteres möglich

Nimmt eine Person während der Elternzeit einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber auf, sind keine besonderen Einschränkungen zu beachten. Der Minijob ist lediglich bei der Minijob-Zentrale zu melden, und es gelten die üblichen Regelungen. Auch mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern sind laut «Haufe.de» möglich, solange der durchschnittliche monatliche Gesamtverdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.

Es kommt durchaus vor, dass man während der Elternzeit weiterhin beim selben Arbeitgeber tätig sein möchte. Eigentlich ist es Arbeitnehmern nicht erlaubt, neben ihrer Hauptbeschäftigung einen Minijob beim selben Arbeitgeber auszuüben. Während der Elternzeit ruht jedoch das Hauptarbeitsverhältnis, was einen Minijob beim gleichen Arbeitgeber möglich macht, so «Haufe.de». In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Hauptbeschäftigung vorübergehend bei der Krankenkasse abmelden und den Minijob separat bei der Minijob-Zentrale anmelden. Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse bleibt dabei weiterhin bestehen.

Kurzfristiger Minijob während der Elternzeit: Das ist zu beachten

Ein kurzfristiger Minijob ist während der Elternzeit grundsätzlich möglich, wenn die Beschäftigung auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. Dabei gelten ebenfalls unterschiedliche Regelungen je nach Arbeitgeber:

  • Beim selben Arbeitgeber: Ein kurzfristiger Minijob ist ausgeschlossen, da er als Fortsetzung der ruhenden Hauptbeschäftigung gilt, die nach der Elternzeit wieder aufgenommen wird.

  • Bei einem anderen Arbeitgeber: Hier ist ein kurzfristiger Minijob möglich, solange die monatliche Verdienstgrenze nicht überschritten wird. Andernfalls gilt die Beschäftigung als sozialversicherungspflichtig

Für beide Minijob-Arten gilt laut «Haufe.de»: Während der Elternzeit dürfen maximal 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze wird diese Stundenbegrenzung naturgemäß nicht überschritten. Der erzielte Verdienst muss der Elterngeldstelle gemeldet werden und wird auf das Elterngeld angerechnet. Der Mindestbetrag von 300 Euro (bzw. 150 Euro bei Elterngeld Plus) bleibt davon unberührt. Überschreitet das Elterngeld diesen Betrag, wird der Hinzuverdienst entsprechend angerechnet und das Elterngeld gekürzt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.