Sachbezugswerte 2026 steigen: Höhere Werte für Kost und Logis

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vorgelegt, der höhere amtliche Sachbezugswerte für das Jahr 2026 vorsieht. Diese Werte dienen der Bewertung von unentgeltlich oder verbilligt gewährten Mahlzeiten, Unterkunft oder Wohnungen an Arbeitnehmer und sind für das steuer- und beitragspflichtige Arbeitsentgelt relevant. Die geplante Erhöhung soll zum 1. Januar 2026 wirksam werden.

Die für 2026 vorgesehenen amtlichen Sachbezugswerte müssen noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen, d. h. den Beschluss vom Bundeskabinett, die Zustimmung des Bundesrates und die anschließende Verkündung im Bundesgesetzblatt. Bislang haben sich im Laufe dieses Verfahrens im Vergleich zum Entwurf allerdings keine wertmäßigen Änderungen ergeben.


Detailierte Infos zu den Sachbezugswerten hier: Neue Sachbezugswerte 2026 – Geplante Erhöhungen bei Verpflegung und Unterkunft - ETL ADHOGA


Anstieg der Verpflegungswerte

Die Sachbezugswerte für Verpflegung steigen an:

  • Der Wert für ein Frühstück erhöht sich von 2,30 Euro auf 2,37 Euro pro Tag.

  • Ein Mittagessen oder Abendessen steigt von 4,40 Euro auf 4,57 Euro pro Tag.

  • Der Wert für freie Verpflegung liegt künftig bei 11,51 Euro pro Tag (345,00 Euro pro Monat).

Die Anwendung der Sachbezugswerte entfällt, wenn für den ArbeitnehmerVerpflegungsmehraufwendungen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte infrage kämen. In diesen Fällen sind die Pauschalen zu kürzen und der Großbuchstabe „M“ in die Lohnsteuerbescheinigung einzutragen. Bei der Nutzung von Essensgutscheinen darf der Verrechnungswert 2026 den Sachbezugswert für Mittag- oder Abendessen nicht um 3,10 Euro übersteigen, maximal also 7,67 Euro betragen.

Erhöhte Werte für Unterkunft

Auch die Werte für Unterkunft und Wohnung steigen:

  • Die freie Unterkunft (ein Beschäftigter) steigt von 9,40 Euro auf 9,50 Euro pro Tag (285,00 Euro pro Monat).

  • Für die Überlassung einer Wohnung kann ersatzweise die ortsübliche Miete angesetzt werden. Ist dies schwierig, erhöhen sich die Quadratmeterpreise von 4,95 Euro auf 5,01 Euro (einfache Ausstattung von 4,05 Euro auf 4,10 Euro).


 

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