Schlecht geschlafen: Kann ich mich krankschreiben lassen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer mit einer Grippe im Bett liegt, kann nicht zur Arbeit gehen und lässt sich krankschreiben. Klar. Aber wie sieht es aus, wenn man nicht im herkömmlichen Sinne krank ist, sondern zum Beispiel nächtelang schlecht geschlafen hat oder heftigen Liebeskummer hat - und sich nicht arbeitsfähig fühlt?

Dazu muss man sich die Definition des Begriffs Arbeitsunfähigkeit anschauen. Die liegt Alexander Bredereck zufolge immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit die Tätigkeit nicht verrichten kann, die er dem Arbeitgeber vertraglich schuldet.

Arzt oder Ärztin trifft Entscheidung über Arbeitsunfähigkeit

«Stress, schlechter Schlaf oder Ärger mit dem Partner sind keine Krankheiten», sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht. «Sie können aber Folgen, Begleiterscheinungen, Ursache oder Symptom einer Krankheit sein.» Das seien in solchen Fällen etwa häufig Psychosen, Depressionen oder ein Burnout.

Die Entscheidung darüber, ob ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitsunfähig ist, trifft letztendlich ein Arzt oder eine Ärztin. Die Praxis stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, oft «gelber Schein» oder Krankenschein genannt.

Bei Täuschung kann Kündigung drohen

«Natürlich gibt es auch Arbeitnehmer, die sich krankschreiben lassen und dabei die Symptome vortäuschen», sagt Bredereck. Gleichzeitig gebe es Ärztinnen oder Ärzte, die mit dem Krankenschein leicht bei der Hand sind.

«In beiden Fällen droht dem Arbeitnehmer Ärger mit dem Arbeitgeber», warnt der Rechtsexperte. Neben einer Kündigung wegen häufiger Erkrankungen, kommt auch eine Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit in Betracht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Warnstreiks im öffentlichen Dienst können berufstätige Eltern und Pendler vor Probleme stellen. Wer zu spät kommt, riskiert mehr als nur Ärger. Warum frühzeitige Absprachen wichtig sind.

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?