Schleswig-Holstein: 15 Euro Stundenlohn ab Mai im Gastgewerbe

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat den Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe rückwirkend zum 1. November 2024 für allgemeinverbindlich erklärt.

Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) betonte, dass dadurch für rund 80.000 Beschäftigte im Gastgewerbe verbindliche tarifliche Löhne und Ausbildungsvergütungen gelten. Der Tarifvertrag läuft bis mindestens Ende Juni 2026 und betrifft nun alle Arbeitgeber und Beschäftigten der Branche, unabhängig von einer vorherigen Tarifbindung. Madsen erklärte, dass dies landesweit gleiche und faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen schaffe.

Der Tarifvertrag, ausgehandelt vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, sieht vor, dass die Löhne und Gehälter ab dem 1. Mai 2025 um 200 Euro steigen. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ebenfalls um jeweils 100 Euro.

Wie Finn Petersen von der NGG laut NDR erläuterte, müssten ab Mai überall in der Branche rund 15 Euro pro Stunde gezahlt werden. Auch erfahrene Mitarbeiter würden von dem allgemeinverbindlichen Tarif profitieren. Eine Fachkraft habe dann ein Grundgehalt von knapp über 3.000 Euro. 

Auch Stefan Scholtis, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Schleswig-Holstein, äußerte sich zur Einigung und betonte die Bedeutung verlässlicher Mitarbeiter für die Branche. Die SPD im Land hofft, dass der Tarifvertrag zur Verbesserung der Personalsituation im Gastgewerbe beiträgt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Analyse der DATEV zeigt, dass die Löhne und Gehälter in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2022 deutlich gestiegen sind. Die Zuwachsraten liegen demnach nominal weiterhin über der Inflation. Dem Lohnwachstum der breiten Masse steht ein unterdurchschnittliches Wachstum bei den Gehältern von Geschäftsführern gegenüber.

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.

McDonald's Deutschland hat die Ergebnisse der fünften Ausbildungsstudie veröffentlicht. Diese offenbaren eine zunehmende Verunsicherung und eine skeptische Haltung bezüglich der gesellschaftlichen Durchlässigkeit und der Wirkung von Leistung.

Viele Beschäftigte winken bei Weiterbildungen ab – weil sie weder mehr Gehalt noch Aufstiegschancen erwarten. Experten sehen darin eine Bürde für die Wirtschaftskraft - und wollen Hürden abbauen.

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.