Schriftarten auf Webseiten - Abmahnwelle wegen Google Fonts

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Aktuell kommt weiterhin zu Abmahnungen wegen der Verwendung von Google-Webfonts, also von Schriftarten, die über Google eingebunden werden, auf Webseiten, auch gegenüber gastgewerblichen Betrieben, berichtet der DEHOGA-Bundesverband. In der Regel wissen Webseiten-Betreiber nicht, dass ihre Seite die Webfonts verwendet.

Offenbar scheint derzeit eine Abmahnwelle gegen Website-Inhaber zu laufen. Nach Informationen des DEHOGA Bundesverbandes erhalten dabei auch gastgewerbliche Betriebe vermehrt Forderungsschreiben bzw. Abmahnungen, in denen diese wegen angeblicher Datenschutz-Verletzungen aufgrund der Einbindung von Google Fonts auf ihren Webseiten zu Zahlungen aufgefordert werden.

„Google Fonts“ sind Schriftarten des Anbieters Google und werden auch „Google Web Fonts“ oder „Google Schriften“ genannt. Die Schreiben kommen von einzelnen (Privat-) Personen aber auch von Anwälten und werden bundesweit versandt. In ihnen wird regelmäßig eine Entscheidung des Landgerichts München zitiert (Urteil vom 20.01.2022, AZ.: 3 O 17493/20).

In dem Fall hatte der Besucher einer Website die Verwendung von Google Fonts auf der Seite ohne seine datenschutzrechtliche Einwilligung moniert. Er sah sich in seinen Rechten verletzt, da seine IP-Adresse über die Fonts-Einbindung automatisch an Google weitergegeben wurde. Auf seine Klage hin verurteilte das Landgericht München den Betreiber der Website zu einer Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 100,00 EUR. Daneben hat es auch weiteren, vom Websitebesucher geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassung und Auskunft stattgegeben.

Was zu tun ist: Lokale Einbindung von Google Fonts

Damit es erst gar nicht zu einer Abmahnung oder etwaigen Forderungsschreiben kommt, sollten Webseitenbetreiberprüfen, ob sie Google Fonts in ihrer Website eingebunden haben und falls ja, wie dies erfolgt ist. Sollte dies noch nicht geschehen sein, sollten Betreiber auf die lokal gehostete Google Fonts-Version wechseln. Die auf der Website verwendeten Schriften sind dann lokal – auf dem eigenen Server der Website – gespeichert. Beim Aufruf der Website wird keine Verbindung zu einem Google-Server hergestellt und die IP-Adresse nicht an Google übertragen. Die Umstellung, sollte wenn nötig, von Webmaster bzw. einem IT-Experten durchgeführt werden.

Rechtliche Überprüfung der Abmahn-/Forderungs-Schreiben

Wenn Unternehmen bereits ein Schreiben mit dem Vorwurf einer Datenschutzverletzung wegen Nutzung von Google Fonts erhalten haben, rät der DEHOGA, den Sachverhalt und die geltend gemachten Forderungen rechtlich prüfen zu lassen.

Der Erhalt eines solchen Schreibens heißt nicht per se, dass Ansprüche bestehen oder die Forderungen berechtigt sind. Der DEHOGA – und speziell die rechtliche Beratung in den Landesverbänden – stehen bei der Überprüfung zur Seite.

Insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz durch Privatpersonen, die die Website – vielleicht nur deshalb, um einen Verstoß zu finden – besuchen und ausgelesen haben, wirft einige rechtliche Fragen auf. So ist unklar, ob eine Bagatellgrenze zu beachten ist, unter die ein datenschutzrechtlicher Verstoß durch Nutzung von Google Fonts fallen könnte. Höchstrichterlich ist dies nicht geklärt. Auch das Landgericht München hat diese Frage ausdrücklich offengelassen, sagt der DEHOGA.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl neuer Ausbildungsverträge in Deutschland ist laut Dehoga Bundesverband gesunken. Gleichzeitig verzeichnet der Beruf „Fachkraft Küche“ steigende Neuabschlüsse.

Verlässlich wird zweimal im Jahr an den Uhren gedreht, um zwischen Sommer- und Winterzeit zu wechseln. Obwohl Kritiker ebenso verlässlich zweimal pro Jahr aufschreien, stockt das Abschaffungsprojekt.

Kaviar galt lange als luxuriöses Finish. Doch Spitzenköche entdecken ihn neu – als intensiven Geschmacksträger, der von Tatar bis Dessert überraschende Akzente setzt.

Kaviar glänzt wie ein Edelstein – oder entpuppt sich als teurer Reinfall. Welche Sorten jetzt im Trend sind und woran man Abzocke beim Kaviar-Kauf erkennt, verrät Delikatessenprofi Ralf Bos, der sagt: «Kaviar ist das exklusivste Lebensmittel der Welt».

Tischreservierung im Restaurant per Telefon? Das erledigen viele gern schnell übers Formular auf der Website. In der Praxis beim Arzt anrufen? Dafür gibt es doch nun Doctolib und Co. Doch ist das Telefonieren wirklich so im Niedergang, wie behauptet wird?

Im Gastgewerbe hat ein relevanter Teil der Beschäftigten im Jahr 2024 Nachtarbeit geleistet. 13,9 Prozent der Erwerbstätigen in der Gastronomie arbeiteten zumindest gelegentlich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis des Mikrozensus 2024 hervor.

Wie viel kostet die Kugel in diesem Jahr? Die Preise an der Eistheke sind ein wiederkehrendes Reizthema. Dabei steht Deutschland noch gut da, sagen Branchenvertreter.

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, in Deutschland ein Diensthandy nutzen. Gleichzeitig steigt die Erlaubnis zur privaten Mitnutzung der Geräte deutlich an.

Im Gastgewerbe lag die Tarifbindung 2025 bei 23 Prozent und damit deutlich unter dem Durchschnitt. Laut Destatis bleibt die Branche im Vergleich zu anderen Bereichen weiterhin am unteren Ende.

Tastengeklapper, Telefonate, Lüftungsgeräusche - das klingt nach simplem Büroalltag, kann aber Schmerzen verursachen. Wieso das so ist und wie wichtig Lärmschutz auch am Schreibtisch ist.