Selbstbefriedigung im Job rechtfertigt fristlose Kündigung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Während der Arbeitszeit sexuelle Handlungen an sich vornehmen? Keine gute Idee. Denn das erfüllt nicht nur den Tatbestand des Arbeitszeitbetrugs. Wer auch noch dabei beobachtet wird, kann zudem wegen sexueller Belästigung zur Rechenschaft gezogen werden. Beides kann den Job kosten.

Diese Erfahrung musste auch ein Mann machen, der sich während der Arbeitszeit in der Betriebskantine seines Unternehmens selbst befriedigte. Eine Reinigungskraft erwischte den Arbeitnehmer bei seiner Handlung, die Arbeitgeberin sprach ihm aufgrund der groben Pflichtverletzung eine fristlose Kündigung aus. Der Mann erhob daraufhin Kündigungsschutzklage - ohne Erfolg.

Kündigungsschutzklage bleibt ohne Erfolg

Das Arbeitsgericht Gera (Az: 1 Ca 821/24) wies die Klage ab. Es argumentierte, dass das Verhalten des Mannes tatsächlich eine sexuelle Belästigung darstellt. Auch wenn der Mann nicht beabsichtigt hatte, jemanden mit seinem Verhalten zu schädigen, sei die Reinigungskraft doch zufällig Zeugin des Geschehens geworden - was einen Eingriff in ihre sexuelle Selbstbestimmung bedeute.

Daneben sei zudem der Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs berechtigt. Die Kombination beider Verhaltensverstöße stellt dem Gericht zufolge insgesamt einen wichtigen Grund dar, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Seinen Job bekam der Mann daher nicht wieder. Auf das Urteil verweist das Rechtsportal anwaltauskunft.de. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.