So langfristig gelten Dienstpläne

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Dienstpläne werden in der Regel langfristig und mit ausreichend Vorlauf geplant. Doch unvorhergesehen fällt ein Mitarbeiter aus. Dann versuchen Vorgesetzte, die Lücke zu schließen. Die Kollegen müssen einspringen - oder etwa nicht?

«In Betrieben mit Betriebsrat ist dieser Punkt in der Regel in einer Betriebsvereinbarung zum Dienstplan geregelt», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Fehlt eine Betriebsvereinbarung, dann sind häufig im Arbeitsvertrag die Voraussetzungen und Fristen festgesetzt, die Vorgesetzte für Änderungen einhalten müssen.

Vier Tage im Voraus vorwarnen

Gibt es eine solche Regelung nicht, müssen Vorgesetzte ihre Mitarbeiter meist vier Tage im Voraus informieren, sagt Meyer. Der gleiche Zeitraum gilt für diejenigen, die grundsätzlich auf Abruf arbeiten.

Anders sieht es bei Notfällen aus. Hier können Vorgesetzte auch kurzfristig den Dienstplan ändern. Wann genau es sich um einen Not- oder Eilfall handelt, lasse sich laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht anhand folgender Kriterien bestimmen: Ist es ein Einzelfall oder handelt es sich um ein strukturelles Problem? Kann niemand anderes die Schicht übernehmen?

Ein Notfall liegt nicht vor, wenn dauerhaft zu wenig Personal für die vorgesehenen Dienste eingeteilt sind. In Branchen mit chronischem Personalmangel - etwa in der Pflege - könne daher zum Schutz der Mitarbeiter die maximale Anzahl der Notfälle geregelt sein, die ein Vorgesetzter ausrufen darf.

Widerspruch muss berechtigt sein

Bei triftigen Gründen können Mitarbeiter der Dienstplanänderung aber widersprechen. Darunter fallen etwa lang geplante oder nicht verschiebbare Arzttermine. Es sei aber auch Abwägung, ob der Wunsch der Vorgesetzten noch verhältnismäßig ist, sagt Meyer. Muss beispielsweise immer derselbe Arbeitnehmer im Notfall einspringen, sei es vertretbar zu widersprechen.

Liegt solch ein Fall nicht vor, rät Arbeitsrechtler Meyer Mitarbeitern zur Einsicht. Letztlich könnte eine Ablehnung arbeitsrechtlich riskant sein, sagt er. «Bei Verweigerung kann der Arbeitgeber im schlimmsten Fall eine Abmahnung aussprechen.»

Besser eine zwischenmenschliche Lösung finden

Grundsätzlich empfiehlt Peter Meyer, zunächst eine zwischenmenschliche Lösung zu finden. Zeigt der Mitarbeiter Einsicht, kann er darauf hoffen, dass der Arbeitgeber seinerseits Wünschen nach Dienstplanänderungen zustimmt. Denn umgekehrt ist er ebenfalls nicht zum Entgegenkommen verpflichtet. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.

McDonald's Deutschland hat die Ergebnisse der fünften Ausbildungsstudie veröffentlicht. Diese offenbaren eine zunehmende Verunsicherung und eine skeptische Haltung bezüglich der gesellschaftlichen Durchlässigkeit und der Wirkung von Leistung.

Viele Beschäftigte winken bei Weiterbildungen ab – weil sie weder mehr Gehalt noch Aufstiegschancen erwarten. Experten sehen darin eine Bürde für die Wirtschaftskraft - und wollen Hürden abbauen.

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.