Studie: Beim Urlaubsgeld geht mehr als jeder Zweite leer aus

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Gerade in der Corona-Krise kann das Urlaubsgeld Beschäftigen helfen, durch Kurzarbeit entstandene Finanzlücken zu stopfen. Doch mehr als die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft bekommen gar keinen Zuschuss ihres Arbeitgebers für die Urlaubskasse. Das geht aus einer aktuellen Studie des WSI-Tarifarchivs der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor.

Gerade unter den Bedingungen der Corona-Krise sei das Urlaubsgeld für viele Arbeitnehmer besonders wichtig, betonte der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. Schließlich müssten Millionen Beschäftigte empfindliche Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit hinnehmen. Die Sonderzahlung sei da als Beitrag zur Stabilisierung der Einkommenssituation von großer Bedeutung. «Umso problematischer ist es, dass nun einzelne Unternehmen hergehen und das Urlaubsgeld streichen wollen», sagte Schulten.

Die Chancen, Urlaubsgeld zu bekommen, sind in Deutschland ohnehin alles andere als gleich verteilt, wie die WSI-Studie zeigt. Durchschnittlich erhalten demnach 47 Prozent der Männer, aber nur 39 Prozent der Frauen Urlaubsgeld. Wer in Westdeutschland arbeitet, hat deutlich größere Chancen auf einen Zuschuss für die Urlaubskasse als ein Beschäftigter im Osten. Für die Aussichten auf Urlaubsgeld spielen außerdem die Größe des Betriebs und die Frage der Tarifbindung eine entscheidende Rolle.

Die größten Chancen, ein Urlaubsgeld zu erhalten, haben demnach Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen. Rund 71 Prozent von ihnen erhalten der Umfrage zufolge einen Gehaltszuschuss für die schönsten Wochen des Jahres. Zum Vergleich: Bei Beschäftigten, für die kein Tarifvertrag gilt, sind es lediglich 34 Prozent.

Die Größe des Betriebes wirkt sich ebenfalls aus. Von den Arbeitnehmern in Kleinbetrieben mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten laut WSI nur 34 Prozent Urlaubsgeld. In Betrieben mit über 500 Mitarbeitern steigt der Anteil auf 61 Prozent. In Westdeutschland erhalten 47 Prozent der Beschäftigten ein Urlaubsgeld, im Osten nur 32 Prozent.

Die Höhe des Urlaubsgeldes schwankt stark je nach Branche - zwischen 155 und 2513 Euro in der mittleren Vergütungsgruppe. Am wenigsten Urlaubsgeld bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Über sehr hohe Zahlungen können sich dagegen Arbeitnehmer etwa in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, der Metallindustrie, dem Kfz-Gewerbe und der Versicherungsbranche freuen. Im Öffentlichen Dienst gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in 11 von 22 untersuchten Branchen erhöht - meist um 1 bis 3,5 Prozent.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Die Sonderzahlungen können vom Arbeitgeber freiwillig geleistet werden oder tariflich vereinbart sein. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Streik auf Streik und Reiseunsicherheit – so hat das Jahr 2024 für die Tourismuswirtschaft begonnen. Der wirtschaftliche Schaden genauso wie der Imageschaden seien immens, wie nun der BTW mitteilte.

Trend-Lebensmittel Hühnerei: Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern ist in Deutschland wieder gestiegen. Bei 236 Eiern lag er im vergangenen Jahr, wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn mitteilt.

Der Fachkräftemangel unter den Unternehmen in Deutschland hat weiter abgenommen – vor allem in der Industrie und im Handel. Im Hotelgewerbe und der Logistik dagegen sucht jedes zweite Unternehmen händeringend Fachpersonal.

Aus Nordrhein-Westfalen kommen viele zum Urlaub an die Nordsee. Da an der Küste und auf den Inseln aber Arbeitskräfte fehlen, machen sich Gastronomen und Touristiker nun im Ruhrgebiet auf die Suche.

Der seit Jahresanfang wieder geltende normale Mehrwertsteuersatz hat in der rheinland-pfälzischen Gastronomie einer Befragung des Dehoga zufolge zu deutlichen Rückgängen bei Umsätzen und Gästen geführt.

Die Gastronomie in Deutschland schwächelt weiter. Der Umsatz sank im Januar 2024 um 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Im Vergleich zum Januar 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, war er 14,0 Prozent niedriger.

An Sonn- oder Feiertagen herrscht eigentlich Beschäftigungsverbot. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen. Welche Regeln gelten? Was gilt für Zuschläge und Freizeitausgleich? Fragen und Antworten.

Morgen wäre der erste Arbeitstag, aber Grippe oder Magen-Darm machen dem Neustart einen Strich durch die Rechnung. Das gibt nicht nur ein schlechtes Gefühl, sondern hat auch rechtliche Konsequenzen.

Wohl (fast) jeder kennt diese Situation: Man zieht seine Lieblings-Jeans an und stellt mit Erschrecken fest, dass der Knopf kaum noch zugeht. Was jetzt? Wieder eine Diät durchziehen? Und dann mit dem Jo-Jo-Effekt kämpfen?

Beschäftigte in Deutschland sind einer neuen Umfrage zufolge zunehmend bereit, den Job zu wechseln. So stimmten nur rund 53 Prozent der Befragten der Aussage vollständig zu, sie beabsichtigten, in einem Jahr noch bei derselben Firma beschäftigt zu sein. 2018 lag dieser Anteil bei rund 78 Prozent.