Studie: Jobwechsel gut für Fachkräfte, negativ für viele andere

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Jobwechsel kann einer Analyse zufolge vor allem für Beschäftigte mit geringer Qualifikation und in helfenden Tätigkeiten einen Abstieg bedeuten. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Dienstag veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung zu beruflichem Wechsel und den Folgen für die Betroffenen.

Ein beruflicher Neustart mache sich vor allem dann bezahlt, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in verwandte Tätigkeiten wechselten. «Das Lohnplus kann dann um bis zu 3500 Euro brutto pro Jahr höher ausfallen als bei einem Wechsel in nicht verwandte Berufe», hieß es. «Je mehr Wissen aus dem alten Beruf auch in der neuen Tätigkeit genutzt werden kann, desto größer ist die Aussicht auf einen erfolgreichen Jobwechsel.» Davon profitierten in erster Linie Fachkräfte und Spezialisten.

Benachteiligt sieht die Analyse vor allem Helfer. Gerade diese Beschäftigten wechselten den Job doppelt so häufig wie Fachkräfte und landeten oft fremden Berufen - «zumeist ohne Aufstiegschancen und die Aussicht auf eine bessere Bezahlung». Zur Definition von «Helfer» erläuterte Studienautor Roman Wink, damit werde beschrieben, auf welchem Niveau eine Person beschäftigt sei. Diese Tätigkeit erfordere keine Berufsausbildung. Vielfach handele es sich um Geringqualifizierte, also Menschen ohne Berufsabschluss. Aber auch Personen mit Berufsabschluss könnten als Helfer beschäftigt sein.

Beschäftigte, die als Helfer tätig seien, müssten sich beim «Job-Hopping» stärker an der Nachfrage des Arbeitsmarktes ausrichten als nach ihren vorhandenen Kompetenzen - und daher immer wieder neu angelernt werden. Frauen seien bei Berufswechseln oft schlechter gestellt.

Eine höhere Erwerbsbeteiligung sei ein entscheidender Faktor im Kampf gegen den Fachkräftemangel, betonte der Arbeitsmarktexperte der Stiftung, Tobias Ortmann. Gelinge der Wechsel, sei das auch für die Arbeitgeber ein Gewinn.

Die Studie hob hervor, dass Geringqualifizierte und Helfer in den meisten Fällen über verwertbare Kompetenzen verfügten, auch wenn diese nicht formal durch Zertifikate belegbar seien. Daher brauche es Verfahren, um die Fähigkeiten sichtbar zu machen, forderte Wink. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.