Überstunden können mit dem Gehalt abgegolten sein

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Zehn Stunden Mehrarbeit im Monat, die mit dem üblichen Gehalt abgegolten sind: Auch für Geringverdiener ist eine solche Regelung im Arbeitsvertrag zulässig. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, auf das der Bund-Verlag verweist.

Geklagt hatte in dem Fall ein Mitarbeiter einer Finanzbuchhaltung. Er bezog ein monatliches Bruttogehalt von 1800 Euro bei einer 40-Stunden-Woche. In seinem Arbeitsvertrag war geregelt, dass mit dem Gehalt monatlich zehn Stunden Mehrarbeit bereits abgegolten sind. Das hielt der Mann für unwirksam. Er verlangte vom Arbeitgeber eine zusätzliche Vergütung für die Überstunden in Höhe von 940 Euro.

Klausel nicht überraschend und transparent

Laut Gericht ist die im Arbeitsvertrag vereinbarte Pauschalvergütung aber zulässig. Eine Pauschalabgeltung für zehn Stunden Mehrarbeit im Monat ist dem Urteil zufolge weit verbreitet und daher nicht ungewöhnlich. Zudem war die Klausel transparent formuliert: Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich für den Arbeitnehmer laut Urteil klar und verständlich, wie viele Stunden Mehrarbeit auf ihn zukommen können.

Auch das vergleichsweise geringe Gehalt spielt bei der Wirksamkeit der Pauschalabgeltung keine Rolle. Eine solche Klausel könne bei jeder Vergütung vereinbart werden. Sie könne erst dann unter Umständen als «sittenwidrig» gelten, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht.

Maßstab hiefür ist, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in dem betreffenden Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht. Dafür habe der Kläger in diesem Fall aber keine Anhaltspunkte vorgetragen, so das Landesarbeitsgericht. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen Leitfaden zur Raumakustik in Gastronomie und Kantinen veröffentlicht. Darin werden Ursachen von Lärm sowie Maßnahmen zur Reduzierung beschrieben.

Kündigungsregelungen spielen vor dem Bundesarbeitsgericht immer wieder eine Rolle. Nun wurde die Frage beantwortet, ob gekündigte Arbeitnehmer bei einer Freistellung benachteiligt werden.

Der französische Hersteller Gillot ruft Chargen des Camembert de Normandie zurück, da eine Verunreinigung mit Escherichia coli festgestellt wurde. Betroffene Verbraucher in zehn Bundesländern sollten das Produkt mit der Chargennummer 031241 nicht verzehren.

Die Zahl neuer Ausbildungsverträge in Deutschland ist laut Dehoga Bundesverband gesunken. Gleichzeitig verzeichnet der Beruf „Fachkraft Küche“ steigende Neuabschlüsse.

Verlässlich wird zweimal im Jahr an den Uhren gedreht, um zwischen Sommer- und Winterzeit zu wechseln. Obwohl Kritiker ebenso verlässlich zweimal pro Jahr aufschreien, stockt das Abschaffungsprojekt.

Kaviar galt lange als luxuriöses Finish. Doch Spitzenköche entdecken ihn neu – als intensiven Geschmacksträger, der von Tatar bis Dessert überraschende Akzente setzt.

Kaviar glänzt wie ein Edelstein – oder entpuppt sich als teurer Reinfall. Welche Sorten jetzt im Trend sind und woran man Abzocke beim Kaviar-Kauf erkennt, verrät Delikatessenprofi Ralf Bos, der sagt: «Kaviar ist das exklusivste Lebensmittel der Welt».

Tischreservierung im Restaurant per Telefon? Das erledigen viele gern schnell übers Formular auf der Website. In der Praxis beim Arzt anrufen? Dafür gibt es doch nun Doctolib und Co. Doch ist das Telefonieren wirklich so im Niedergang, wie behauptet wird?