Überwachung am Arbeitsplatz: Wann darf gefilmt werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Big Brother am Arbeitsplatz? Für Überwachungskameras, auf deren Aufzeichnungen Personal zu sehen ist, braucht es in Deutschland sehr gute Gründe.

Generell gilt: Eine Videoüberwachung von Beschäftigten am Arbeitsplatz bedeutet immer einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Und die sind durch das Grundgesetz geschützt.

Aber: Eine Überwachung öffentlich zugänglicher Räume ist dennoch unter Umständen erlaubt. Voraussetzung sind eine entsprechende Kennzeichnung und ein nachvollziehbarer Grund, schreibt «Haufe.de».

Schutz vor Diebstahl und Sachbeschädigung 

Kameras dürfen etwa für Kontrollmaßnahmen, wie etwa dem Schutz vor Sachbeschädigung oder Diebstahl, genutzt werden. Dabei müssen Arbeitgeber ihre Angestellten über diese Kontrollen rechtzeitig und transparent informieren. 

Wichtig: Es darf kein Beobachtungsdruck oder der Eindruck von Schikane entstehen. Beschäftigte dürfen nur kurzfristig beobachtet werden und müssen sich der Überwachung entziehen können.

Betriebsrat muss zustimmen

Geht es um Bereiche, in denen Angestellte oder deren Tätigkeiten sichtbar sind, kommt der Betriebsrat ins Spiel. Der Rat hat in diesem Fall ein Mitbestimmungsrecht, das nicht umgangen werden darf. Ohne dessen Zustimmung ist die Installation von Kameras nicht erlaubt.

In Räumen wie WC, Umkleiden, Sanitärbereichen oder andere Orte, an denen sich Arbeitnehmer hauptsächlich privat aufhalten, dürfen keine Kameras installiert werden. Denn hier gilt der Schutz der Intimsphäre, so «Haufe.de».

Bei Verdacht heimliches Filmen zulässig

Nur in Ausnahmefällen dürfen verdeckte Kameras installiert werden. Gründe hierfür sind ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder andere schwere Verfehlungen eines bestimmten Arbeitnehmers. Erlaubt ist das heimliche Filmen aber auch nur dann, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • Weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung wurden ergebnislos ausgeschöpft
  • Andere Angestellte dürfen nicht gezielt oder unnötig mit überwacht werden
  • Die Kontrolle muss verhältnismäßig sein
  • Die Überwachung findet nur temporär statt

(dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Kündigungsregelungen spielen vor dem Bundesarbeitsgericht immer wieder eine Rolle. Nun wurde die Frage beantwortet, ob gekündigte Arbeitnehmer bei einer Freistellung benachteiligt werden.

Der französische Hersteller Gillot ruft Chargen des Camembert de Normandie zurück, da eine Verunreinigung mit Escherichia coli festgestellt wurde. Betroffene Verbraucher in zehn Bundesländern sollten das Produkt mit der Chargennummer 031241 nicht verzehren.

Die Zahl neuer Ausbildungsverträge in Deutschland ist laut Dehoga Bundesverband gesunken. Gleichzeitig verzeichnet der Beruf „Fachkraft Küche“ steigende Neuabschlüsse.

Verlässlich wird zweimal im Jahr an den Uhren gedreht, um zwischen Sommer- und Winterzeit zu wechseln. Obwohl Kritiker ebenso verlässlich zweimal pro Jahr aufschreien, stockt das Abschaffungsprojekt.

Kaviar galt lange als luxuriöses Finish. Doch Spitzenköche entdecken ihn neu – als intensiven Geschmacksträger, der von Tatar bis Dessert überraschende Akzente setzt.

Kaviar glänzt wie ein Edelstein – oder entpuppt sich als teurer Reinfall. Welche Sorten jetzt im Trend sind und woran man Abzocke beim Kaviar-Kauf erkennt, verrät Delikatessenprofi Ralf Bos, der sagt: «Kaviar ist das exklusivste Lebensmittel der Welt».

Tischreservierung im Restaurant per Telefon? Das erledigen viele gern schnell übers Formular auf der Website. In der Praxis beim Arzt anrufen? Dafür gibt es doch nun Doctolib und Co. Doch ist das Telefonieren wirklich so im Niedergang, wie behauptet wird?

Im Gastgewerbe hat ein relevanter Teil der Beschäftigten im Jahr 2024 Nachtarbeit geleistet. 13,9 Prozent der Erwerbstätigen in der Gastronomie arbeiteten zumindest gelegentlich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis des Mikrozensus 2024 hervor.

Wie viel kostet die Kugel in diesem Jahr? Die Preise an der Eistheke sind ein wiederkehrendes Reizthema. Dabei steht Deutschland noch gut da, sagen Branchenvertreter.

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, in Deutschland ein Diensthandy nutzen. Gleichzeitig steigt die Erlaubnis zur privaten Mitnutzung der Geräte deutlich an.