Urteil: Feiern trotz Krankschreibung kann Job kosten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer sich aus Krankheitsgründen arbeitsunfähig meldet, muss nicht immer auch das Bett hüten. Sich zwei Tage krank zu melden und dann beim Feiern fotografieren zu lassen, kann Arbeitnehmer allerdings den Job kosten. Denn dann ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. So urteilte das Arbeitsgericht Siegburg.

Im konkreten Fall, auf den der Bund-Verlag hinweist, meldete sich eine im Pflegebereich tätige Frau für zwei Spätdienste am Wochenende krank. In der Nacht von Samstag auf Sonntag ließ sie sich allerdings auf einer Party fotografieren. Die Bilder veröffentlichte sie in ihrem Status bei einem Messaging-Dienst. Auch auf der Seite des Partyveranstalters waren sie zu finden. Der Arbeitgeber der Frau kündigte ihr daraufhin fristlos.

Die von ihr dagegen erhobene Kündigungsschutzklage wies das Arbeitsgericht Siegburg ab.

Vertrauen in Redlichkeit zerstört

Die Begründung: Die Klägerin habe über ihre Erkrankung getäuscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört, so das Gericht. Den Beweiswert ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sah es als «erschüttert» an. Auch der Erklärung der Klägerin sie habe an einer zweitägigen psychischen Erkrankung gelitten, die vom Arzt nachträglich festgestellt worden sei, glaubte das Gericht nicht.

Die zuständige Kammer ging stattdessen davon aus, dass die Klägerin «die Neigung habe, die Unwahrheit zu sagen». Schließlich habe sie dem Arbeitgeber zuvor mitgeteilt, sich wegen Grippesymptomen unwohl gefühlt zu haben. Trage die Arbeitnehmerin dann vor Gericht eine zweitägige psychische Erkrankung vor, die genau nach dem Wochenende ohne weitere therapeutische Maßnahmen ausgeheilt sei, sei dies «schlicht unglaubhaft», so das Gericht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.