Urteil: Kündigung trotz Elternzeit «betriebsbedingt» möglich

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In der Elternzeit genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz. Sie können aber trotzdem ihren Job verlieren, wenn sie eine sogenannte Änderungskündigung ablehnen.

Diese kann zulässig sein, wenn der bisherige Arbeitsplatz im Unternehmen wegfällt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Potsdam, die das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt hat (Az. 16 Sa 1750/21), weist der Bund-Verlag hin, ein Fachverlag für Arbeits- und Sozialrecht.

In dem verhandelten Fall hatte sich eine Arbeitnehmerin in Elternzeit mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Änderungskündigung gewandt. Mit dieser hatte die Arbeitgeberin zwar eine Kündigung ausgesprochen, zugleich aber angeboten, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Arbeitsbedingungen fortzusetzen. Das zuständige Integrationsamt hatte der Kündigung, die die Arbeitnehmerin mit dem Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes betriebsbedingt begründete, zugestimmt.

Die Kündigungsschutzklage wurde zu Recht abgewiesen, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte. Der ursprüngliche Arbeitsplatz sei durch eine zulässige unternehmerische Entscheidung weggefallen, sodass eine Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen nicht mehr möglich gewesen sei, teilte das Landesarbeitsgericht mit.

Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anzubieten sei zulässig gewesen. Da die Klägerin das Änderungsangebot nicht angenommen hat, wurde das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, hat eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen der Besteuerung auf den Gastgewerbesektor in den 27 EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Die Untersuchung stellt fest, dass selbst scheinbar geringfügige Mehrwertsteueränderungen erhebliche wirtschaftliche Verluste in der Branche auslösen können.

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?

Eine aktuelle Analyse der DATEV zeigt, dass die Löhne und Gehälter in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2022 deutlich gestiegen sind. Die Zuwachsraten liegen demnach nominal weiterhin über der Inflation. Dem Lohnwachstum der breiten Masse steht ein unterdurchschnittliches Wachstum bei den Gehältern von Geschäftsführern gegenüber.

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.