Urteil: Massenentlassung trotz fehlender Formalien rechtens

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts können Massenentlassungen selbst dann rechtens sein, wenn Arbeitgeber nicht alle Formalien einhalten. Bei dem in Erfurt verhandelten Fall aus Hessen ging es um einen Passus im Kündigungsschutzgesetz, der vorsieht, dass Arbeitgeber im Fall einer Massenentlassung gegenüber der Bundesarbeitsagentur bestimmte Angaben machen müssen. Das Fehlen von Angaben wie Geschlecht und Alter der Betroffenen «führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit», entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter (2 AZR 467/21).

Ein gegenteiliges Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen hatte damit keinen Bestand.

Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers führe das Fehlen von Angaben wie Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmer nicht zur Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige, erklärten die Bundesarbeitsrichter. Über diese gesetzgeberische Entscheidung dürften sich die nationalen Gerichte nicht hinwegsetzen.

In dem konkreten Fall ging es um die Kündigung von 17 Arbeitnehmern in einem kleinen Betrieb mit weniger als 60 Beschäftigten. Die Klägerin hatte die Auffassung vertreten, dass ihre Kündigung nichtig ist, weil die Angaben gegenüber der Bundesagentur für Arbeit fehlten. Die beiden Vorinstanzen in Hessen hatten ihrer Kündigungsschutzklage stattgegeben.

Im Kündigungsschutzgesetz ist geregelt, welche Angaben bei Massenentlassungen an den Betriebsrat und die Arbeitsagenturen gehen müssen und welche freiwillig sind. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Steigende Lebenshaltungskosten sind laut einer aktuellen Umfrage die größte finanzielle Sorge in der deutschen Bevölkerung. Auffällig: Besorgter als Niedrigverdiener sind demnach diejenigen mit mittleren oder hohen Einkommen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.