Vieles wird teurer: Sollten Mitarbeiter im Gehaltsgespräch mit der Inflation argumentieren?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Miete, Strom, Lebensmittel, Versicherungen: Die hohe Inflationsrate in Deutschland lässt die Preise spürbar steigen. Wer beim Gehalt nicht nachbessern lässt, dem bleibt am Monatsende immer weniger übrig.

Immerhin jeder und jede fünfte (21 Prozent) nutzt bei Gehaltsverhandlungen mitunter das Argument, die Inflation ausgleichen zu wollen, zeigt eine Umfrage, die Yougov im November 2021 durchgeführt hat. Ist das wirklich aussichtsreich?

Verhandlungsexpertin Anja Henningsmeyer erklärt im Interview, warum sich das Argument schnell aushebeln lässt - und wie es besser geht.

Frage: Ist es klug, bei der Gehaltsverhandlung mit der Inflation zu argumentieren?

Anja Henningsmeyer: Die Inflation betrifft ja alle, auch die Materialeinkäufe Ihres Unternehmens. So würde Ihr Argument durch ein Gegenargument aufgehoben. Besser ist, wenn Ihre Argumentation auf sogenannten normativen Standards basiert: Werte, Prinzipien, Standards also, die Ihr Gegenüber teilt. Zum Beispiel eine branchenübliche Bezahlung, die Sie zuvor mit Vergleichswerten recherchiert haben.

Grundsätzlich gilt: Weniger Argumente ziehen besser als viele Argumente. Denn eine Verhandlung ist ja keine Diskussionsveranstaltung, in der eine unabhängige Diskussionsleiterin anhand besserer Argumente bestimmt, wer die Debatte gewonnen hat. Argumente führen zu Gegenargumenten - was für eine Verhandlung nicht unbedingt förderlich ist.

Idealerweise begründen Sie Ihre Forderung lediglich mit einem «weil»-Halbsatz. Und dieser Halbsatz enthält einen normativen und damit allgemeingültigen Standard: Sie möchten eine Gehaltserhöhung, weil Sie zum Beispiel zusätzliche Aufgaben übernommen haben oder weil das Lohnniveau in der Branche gestiegen ist.

Frage: Wie finde ich Argumente für eine Gehaltserhöhung, wenn ich mich damit schwertue?

Henningsmeyer: Vor jeder Gehaltsverhandlung steht die sorgfältige Vorbereitung: Was verdienen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in vergleichbarer Position in anderen Unternehmen Ihrer Branche? Zusätzlich zu monetären Forderungen nehmen Sie unbedingt auch geldwerte Zusatzleistungen in den Blick.

Horchen Sie in sich hinein, welche Elemente für Sie wünschenswert wären, die Ihren Arbeitgeber weniger oder nichts kosten und auch nicht am Personalbudget rütteln: zum Beispiel eine Bahncard, Dienstwagen oder -fahrrad, Prämien und Boni, Büroeinrichtung bis hin zur freieren Einteilung Ihrer Arbeitszeit.

Nehmen Sie immer ausreichend viele dieser Forderungen mit in Ihre Gehaltsverhandlung, falls Ihr Arbeitgeber im monetären Bereich nicht viel Spielraum anbietet. Bei Gehaltsverhandlungen geht es ja selten ausschließlich ums Geld. Es geht meist auch um die Aushandlung von Arbeitsbedingungen und des Arbeitskontextes. Hinzu kommt, dass Sie solche Zusatzleistungen oft nicht versteuern müssen.

Frage: In welchen Abständen sollte ich mit meinem Arbeitgeber über das Gehalt verhandeln?

Henningsmeyer: Eine allgemeingültige Regel gibt es dafür nicht. Grundsätzlich ist ein Jahresgespräch eine gute Gelegenheit, bei dem zumeist auch Ziele vereinbart werden, die an Monetäres geknüpft werden können.

Andere Gelegenheiten bieten sich, wenn Ihr Unternehmen ein wirtschaftlich gutes Jahr hatte, wenn Sie zusätzliche Verantwortungen oder Aufgaben übernommen haben oder wenn Sie einfach feststellen, dass es mal wieder an der Zeit ist, weil sich in den letzten zwei Jahren in der Hinsicht gar nichts bewegt hat.

Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht entgegenkommt, nehmen Sie das «Nein» als ein «Nein» der ersten Runde. Überlegen Sie nach der Verhandlung: Was habe ich übersehen, was ich beim nächsten Anlauf mit reinnehmen kann? Ändern Sie gegebenenfalls Ihre Strategie. Zum Beispiel, indem Sie mehr im Bereich der geldwerten Zusatzleistungen fordern.

Sollte sich allerdings auch nach mehreren Versuchen gar nichts bewegen, überlegen Sie, ob dieser Arbeitgeber für Sie der richtige ist. Ihre Loyalität und Motivation sollte dem Arbeitgeber auch etwas wert sein. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.