Von Nachtarbeit bis Überstunden: Sind Lohnzuschläge Pflicht?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ob Überstunden, Nachtdienste oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen: In Tarifverträgen sind dafür oftmals Zuschläge zum regulären Lohn vorgesehen. Aber haben auch Beschäftigte, die nicht unter einen Tarifvertrag fallen, Ansprüche? Drei Fälle im Überblick. 

1. Arbeit an Sonn- und Feiertagen 

Wer an Sonn- oder Feiertagen Dienst hat, bekommt auch an diesen Tagen die vertraglich vereinbarte Vergütung, sagt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes. Das Gesetz sehe keinen Zuschlag vor. Ein Anspruch auf zusätzliche Bezahlung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur, wenn das arbeits- oder tarifvertraglich explizit vorgesehen ist. 

2. Überstunden

Auch Überstunden müssen der Juristin zufolge grundsätzlich mit der vertraglich vereinbarten Grundvergütung bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden - sofern keine anderen Regelungen getroffen wurden. Einen Anspruch auf Lohnzuschlag gibt es demnach bei Überstunden nicht. Im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung können aber Überstundenzuschläge sowie Modalitäten zur Berechnung festgeschrieben werden.

3. Nachtarbeit

Während es für Überstunden oder Feiertagsdienste keine gesetzlichen Regelungen zu Lohnzuschlägen gibt, ist Nachtarbeit im Arbeitszeitgesetz geregelt. Demnach haben Beschäftigte für die nachts geleisteten Arbeitsstunden Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich - entweder als Freizeit oder eben finanziell mit einem Lohnzuschlag. Auf welche Art Nachtarbeit ausgeglichen wird, entscheidet der Arbeitgeber.

Was «angemessen» bedeutet, ist im Gesetz nicht im Detail geregelt. Wie die Arbeitnehmerkammer erklärt, sei laut Bundesarbeitsgericht für einen finanziellen Ausgleich ein Zuschlag von mindestens 25 Prozent des Bruttostundenlohns angemessen. Das gleiche Verhältnis gilt für die Gewährung einer entsprechenden Anzahl von bezahlten freien Tagen. Bei einem Freizeitausgleich von 25 Prozent sind das 15 Minuten zusätzliche Zeit pro Arbeitsstunde.

Das gilt zumindest, solange keine besonderen Umstände, die auf eine höhere oder geringere Belastung schließen lassen, vorliegen. Bei Dauernachtarbeit können es unter bestimmten Voraussetzungen auch 30 Prozent sein. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen Leitfaden zur Raumakustik in Gastronomie und Kantinen veröffentlicht. Darin werden Ursachen von Lärm sowie Maßnahmen zur Reduzierung beschrieben.

Kündigungsregelungen spielen vor dem Bundesarbeitsgericht immer wieder eine Rolle. Nun wurde die Frage beantwortet, ob gekündigte Arbeitnehmer bei einer Freistellung benachteiligt werden.

Der französische Hersteller Gillot ruft Chargen des Camembert de Normandie zurück, da eine Verunreinigung mit Escherichia coli festgestellt wurde. Betroffene Verbraucher in zehn Bundesländern sollten das Produkt mit der Chargennummer 031241 nicht verzehren.

Die Zahl neuer Ausbildungsverträge in Deutschland ist laut Dehoga Bundesverband gesunken. Gleichzeitig verzeichnet der Beruf „Fachkraft Küche“ steigende Neuabschlüsse.

Verlässlich wird zweimal im Jahr an den Uhren gedreht, um zwischen Sommer- und Winterzeit zu wechseln. Obwohl Kritiker ebenso verlässlich zweimal pro Jahr aufschreien, stockt das Abschaffungsprojekt.