Wann beginnt ein Arbeitsverhältnis?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Arbeitsverhältnis beginnt erst ab Beginn der Entgeltfortzahlung, nicht schon mit Abschluss des Arbeitsvertrags, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Das kann Auswirkungen auf die Anmeldung zur Sozialversicherung und damit verbundenen Ansprüchen - etwa auf Krankengeld - haben.

Das Gericht verhandelte die Klage eines Mannes, der einen Arbeitsvertrag als Lagerist bei einem Reinigungsunternehmen unterschrieb. Direkt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses meldete er sich aber krank. Zwei Wochen später kündigte die Firma innerhalb der Probezeit.

Der Mann wollte für die Zeit Krankengeld von seiner Krankenkasse. Das lehnte die Krankenkasse ab. Es habe kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden, da er kein Einkommen erzielt habe.

Wartezeit bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Der Mann verklagte daraufhin das Reinigungsunternehmen und verlangte die Anmeldung zur Sozialversicherung ab dem Beginn seines Arbeitsvertrags. Seiner Auffassung nach sei bereits durch einen rechtsgültigen Vertrag, der eine Entgeltzahlung vorsehe, ein Beschäftigungsverhältnis zustande gekommen - auch wenn er die Arbeit zunächst wegen Krankheit nicht antreten konnte. 

Laut Gericht muss der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung erst dann vornehmen, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall habe. Dieser Anspruch entsteht bei neuen Arbeitsverhältnissen generell erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. 

Wie das Gericht mitteilt, soll diese gesetzliche Regelung verhindern, dass Arbeitgeber die Kosten der Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer tragen müssen, die direkt nach der Einstellung erkrankten. Unabhängig davon müsse der Mann sich erst an seine Krankenkasse wenden, bevor er seinen Arbeitgeber verklage, heißt es weiter. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Anbau neuer, robuster Rebsorten in Deutschland wächst weiter. Wie das Deutsche Weininstitut (DWI) auf Basis der Rebflächenstatistik von Destatis mitteilt, wurden die sogenannten PIWIs 2024 auf rund 3.500 Hektar angebaut.

Mit der Selbstcheck-App der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) können Gastronomen und Hoteliers jetzt analysieren, wie es um ihren Arbeitsschutz bestellt ist. Bearbeitung und Auswertung sind in rund 30 Minuten erledigt.

Seit 1. Januar 2025 gilt die Kassenmeldepflicht. Bis spätestens 31. Juli 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt gemeldet sein. Zudem wird die Verfahrensdokumentation bei Betriebsprüfungen und Kassen-Nachschauen immer wichtiger. Der DEHOGA bietet jetzt Webinare für Gastronomen und Hoteliers an.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene hat einen „Leitfaden zur Kennzeichnung von Kochpökelwaren und deren Ersatzprodukten in der Gastronomie“ beraten. Nun wurde dieser Leitfaden auch an die betroffenen Fachverbände mit der Bitte um Weitergabe an die Betriebe verteilt.

Überstunden sind einer Befragung des Deutschen Gewerkschaftsbunds zufolge für 44 Prozent der Beschäftigten an der Tagesordnung. 20 Prozent der Befragten arbeiten demnach durchschnittlich eine bis fünf Stunden länger pro Woche als vertraglich vereinbart.

Knapp die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland arbeitet in einem Betrieb, in dem ein Branchen- oder Firmentarifvertrag gilt. Die höchsten Quoten gibt es im Öffentlichen Dienst, bei der Verteidigung und den Sozialversicherungen. Im Gastgewerbe sieht es deutlich anders aus.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Januar 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat 0,3 Prozent an realem Umsatz eingebüßt. Im Vergleich zum Vormonat stiegen die Umsätze dagegen.

Ein Aufhebungsvertrag bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Chance, sich einvernehmlich voneinander zu trennen. Doch er birgt auch Risiken. Worauf Beschäftigte achten sollten.

 

Die Münchner Wirtschaftsforscher beklagen schwache Nachfrage, Wettbewerbsdruck und politische Unsicherheit. Es könnte aber auch deutlich besser werden als jetzt vorhergesagt.

Insgesamt sind die Verbraucherpreise im Februar nur moderat gestiegen. Aber die Lebensmittelpreise klettern schon wieder. Sparvorschläge gibt es einige. Der Dehoga weist auf stark gestiegene Kosten in der Gastronomie hin.