Wann sind Reisekosten zu Weiterbildungen absetzbar?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für das Finanzamt ist entscheidend, ob Arbeitnehmer während einer Weiterbildung arbeiten oder nicht. Denn die Hin- und Rückfahrt steuerlich geltend machen, können Arbeitnehmer nur im ersten Fall.

Findet die Weiterbildung im bezahlten oder unbezahlten Urlaub statt und erfolgt nicht nach Anordnung des Arbeitgebers, gilt der Ort der Weiterbildung als erste Tätigkeitsstätte. Die Fahrtkosten sind dann nur als Entfernungspauschale abzusetzen (ein Weg) und nicht als Reisekosten (beide Wege). Das entschied das Finanzgericht Niedersachsen in einem Urteil (Az.: 4 K 20/23), auf das der Bund der Steuerzahler hinweist.

Keine Aufforderung des Arbeitgebers

In dem konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer Fortbildungskurse für seine Meisterausbildung besucht. Der Arbeitnehmer nahm hierfür bezahlten oder unbezahlten Urlaub. Das Arbeitsverhältnis bestand weiter. Obwohl der Arbeitgeber Zuschüsse zur der freiwilligen Weiterbildung gab, kann der Kläger die tatsächlichen Ausgaben nicht als Reisekosten in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Der Grund: Die Weiterbildung fand nicht neben oder während einer ausgeübten Tätigkeit statt. Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer nicht explizit dazu aufgefordert, die Weiterbildung zu besuchen. Es handelte sich damit um eine freiwillige Vollzeitausbildung außerhalb des Dienstverhältnisses.

«Hätte der Arbeitgeber die Weiterbildung angeordnet, hätte eine Auswärtstätigkeit vorgelegen», erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Reisekosten könnten dann steuerlich berücksichtigt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?