Wann verjährt Urlaub? - Bundesarbeitsgericht entscheidet – Die Hintergründe

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Es passiert immer wieder in Deutschland: Urlaub wird nicht rechtzeitig genommen, und es wird gestritten, ob er verfallen oder verjährt ist. Auch bei längerer Krankheit kommt es zu Kontroversen. Was gilt, soll heute entschieden werden und könnte weitreichende Konsequenzen haben.

Es geht um stattliche 101 Urlaubstage - die hat eine Steuerfachangestellte aus Nordrhein-Westfalen wegen hoher Arbeitsbelastung über einen Zeitraum von mehreren Jahren nicht genommen. Ihr Arbeitgeber meint, sie seien verfallen und verjährt. Dagegen klagte die Frau - und ihr Fall zog große Kreise: Im September beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg damit, an diesem Dienstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Erwartet wird ein Grundsatzurteil, wann Urlaub in Deutschland verjährt und ob Arbeitgeber dem untätig zusehen dürfen.

Worum es vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht geht

Die Bundesarbeitsrichter beschäftigen sich gleich mit mehreren Aspekten zum Thema Urlaub: Es geht im Fall der Steuerfachangestellten mit der langen Liste nicht genommener Urlaubstage um die Verjährungsfrist - sie liegt nach Angaben von Fachleuten auch bei arbeitsrechtlichen Fragen bisher bei drei Jahren in Deutschland. In einem anderen Fall - ebenfalls aus Nordrhein-Westfalen - beschäftigen sich die Richter mit der Klage einer Krankenhausangestellten, die lange selbst krank war und in dem Jahr nur einen Teil ihres Urlaubs nehmen konnte. Ist der Resturlaub wirklich verfallen, wie ihr Arbeitgeber meint? Das will sie von den Bundesrichtern wissen.

Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung

In Deutschland streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer wieder darüber, wann Urlaub verfallen oder gar verjährt ist. «Oft ist das der Fall bei einem Jobwechsel oder wenn ein Arbeitsverhältnis aus einem anderen Grund aufgelöst wird», sagt der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing. Grundsätzlich gelte, dass Urlaub bei langwieriger Krankheit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfalle. Nach drei Jahren verjähre Urlaub. Nun gehe es darum, ob die deutsche Verjährungsfrist mit der europäischen Rechtsprechung vereinbar ist oder gekippt wird, wenn der Arbeitgeber passiv ist.

Die Rolle des Arbeitgebers

Welche Pflichten Arbeitgeber beim Thema Urlaub haben, hat das Bundesarbeitsgericht erstmals im Februar 2019 in einem Grundsatzurteil festgeschrieben - allerdings nur für den drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen. Arbeitgeber wurden von den Bundesarbeitsrichtern verpflichtet, die Beschäftigten über ihren Urlaubsanspruch zu informieren, sie aufzufordern, ihren Resturlaub zu nehmen und auf einen möglichen Verfall hinzuweisen. Kurz: Sie müssen eine aktive Rolle spielen - Juristen sprechen von Initiativpflichten oder Mitwirkungsobliegenheiten. Schließlich hätten auch Arbeitgeber ein Interesse, dass sich Urlaub in Unternehmen nicht anstaut. Die Bundesarbeitsrichter ließen aber offen, wie bei drohender Verjährung und Krankheit zu verfahren ist. Das soll nun verbindlich entschieden werden.

Gerichtshof in Luxemburg hat Pflöcke eingeschlagen

Das Bundesarbeitsgericht hat die beiden Fälle aus NRW vor seiner anstehenden Entscheidung bereits dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Er sollte prüfen, ob europäisches Recht eine Verjährung des Urlaubsanspruchs gestatte, «wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht durch entsprechende Aufforderung und Hinweise tatsächlich in die Lage versetzt habe, seinen Urlaubsanspruch auszuüben». Die Entscheidung war eindeutig: Nein, sagte der Gerichtshof im September. Urlaub könne nicht verjähren oder bei langer Krankheit verfallen, wenn Arbeitgeber ihren Pflichten nicht nachgekommen seien, so der EuGH.


Zurück

Vielleicht auch interessant

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen Leitfaden zur Raumakustik in Gastronomie und Kantinen veröffentlicht. Darin werden Ursachen von Lärm sowie Maßnahmen zur Reduzierung beschrieben.

Kündigungsregelungen spielen vor dem Bundesarbeitsgericht immer wieder eine Rolle. Nun wurde die Frage beantwortet, ob gekündigte Arbeitnehmer bei einer Freistellung benachteiligt werden.

Der französische Hersteller Gillot ruft Chargen des Camembert de Normandie zurück, da eine Verunreinigung mit Escherichia coli festgestellt wurde. Betroffene Verbraucher in zehn Bundesländern sollten das Produkt mit der Chargennummer 031241 nicht verzehren.

Die Zahl neuer Ausbildungsverträge in Deutschland ist laut Dehoga Bundesverband gesunken. Gleichzeitig verzeichnet der Beruf „Fachkraft Küche“ steigende Neuabschlüsse.

Verlässlich wird zweimal im Jahr an den Uhren gedreht, um zwischen Sommer- und Winterzeit zu wechseln. Obwohl Kritiker ebenso verlässlich zweimal pro Jahr aufschreien, stockt das Abschaffungsprojekt.

Kaviar galt lange als luxuriöses Finish. Doch Spitzenköche entdecken ihn neu – als intensiven Geschmacksträger, der von Tatar bis Dessert überraschende Akzente setzt.

Kaviar glänzt wie ein Edelstein – oder entpuppt sich als teurer Reinfall. Welche Sorten jetzt im Trend sind und woran man Abzocke beim Kaviar-Kauf erkennt, verrät Delikatessenprofi Ralf Bos, der sagt: «Kaviar ist das exklusivste Lebensmittel der Welt».

Tischreservierung im Restaurant per Telefon? Das erledigen viele gern schnell übers Formular auf der Website. In der Praxis beim Arzt anrufen? Dafür gibt es doch nun Doctolib und Co. Doch ist das Telefonieren wirklich so im Niedergang, wie behauptet wird?

Im Gastgewerbe hat ein relevanter Teil der Beschäftigten im Jahr 2024 Nachtarbeit geleistet. 13,9 Prozent der Erwerbstätigen in der Gastronomie arbeiteten zumindest gelegentlich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis des Mikrozensus 2024 hervor.