Warnstreik am Montag: Alternativen, Umfrage, Kritik und Tipps für Gestrandete

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der für Montag angekündigte ganztägige und umfassende Verkehrswarnstreik in Deutschland macht sich für die Deutsche Bahn (DB) bereits bemerkbar. «Schon jetzt stellt die DB vor dem bundesweiten Warnstreik der EVG am Montag ein deutlich erhöhtes Fahrgastaufkommen und eine hohe Auslastung der Züge insbesondere im Fernverkehr fest», teilte ein Bahnsprecher am Samstagvormittag mit. Man empfehle Reisenden deshalb, einen Sitzplatz zu reservieren. «Zugreisende werden außerdem gebeten, am Sonntag so früh wie möglich ihr vorgesehenes Fahrtziel zu erreichen, da es bereits am Abend zu Beeinträchtigungen im Bahnverkehr kommen kann», hieß es weiter.

Die Gewerkschaft Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben für Montag zu einem großen Warnstreik im Verkehrssektor aufgerufen. Fern-, Regional-, und S-Bahnverkehr auf der Schiene wird ebenso bestreikt wie nahezu sämtliche deutsche Flughäfen und der öffentliche Nahverkehr in sieben Bundesländern. Auch die Schifffahrt ist betroffen sowie die Autobahngesellschaft.

Mehrheit der Verbraucher findet Warnstreik gerechtfertigt

Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland blickt einer dpa-Umfrage zufolge verständnisvoll auf den ganztägigen und umfassenden Verkehrs-Warnstreik am kommenden Montag - allerdings ist diese Mehrheit knapp: Rund 55 Prozent der Befragten halten den gemeinsamen Arbeitskampf der Gewerkschaften Verdi und EVG für «eher» oder «voll und ganz» gerechtfertigt. Das geht aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur hervor. Gut 38 Prozent finden die Aktion «eher nicht» oder «gar nicht» gerechtfertigt, acht Prozent machten keine Angabe.

Das gleichzeitige Bestreiken mehrerer Verkehrsmittel finden die Befragten gleichermaßen gerechtfertigt und nicht gerechtfertigt.

Eingeschränkt ist von den Auswirkungen indes nur eine Minderheit: Insgesamt 69 Prozent der Befragten gab an, voraussichtlich nicht von dem Warnstreik betroffen zu sein. Jeder fünfte gab an, als Nutzer oder Nutzerin von Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr die Auswirkungen zu spüren. Sieben Prozent waren als Fernreisende mit der Bahn betroffen. Zwei Prozent äußerten sich als betroffene Flugreisende.

Diejenigen, die nun umdisponieren müssen, gehen der Umfrage zufolge unterschiedlich damit um: Etwa 28 Prozent nutzen als Alternative zum eigentlich geplanten Reisemittel nun das eigene Auto. Jeder vierte Betroffene möchte ganz auf geplante Fahrten verzichten. Ebenso viele wissen noch nicht, ob und welche Alternativen genutzt werden.

Kommunen: Verkehrsstreik am Montag nahe an einem Generalstreik

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verurteilt den angekündigten bundesweiten Verkehrsstreik. «Der Streik am Montag kommt einem Generalstreik ziemlich nahe und geht weit über einen Warnstreik hinaus», sagte der Hauptgeschäftsführer der Organisation, Gerd Landsberg, der «Rheinischen Post» (Samstag). «Es ist auch unhöflich von den Gewerkschaften, weil ja genau am Montag die nächste Verhandlungsrunde stattfindet», kritisierte Landsberg.

Für Eltern mit kleinen Kindern sei dieser Warnstreik besonders bedenklich, denn Verdi nehme «auch die Kitas wieder ins Visier. Die Kitas werden schon seit Wochen immer wieder bestreikt, zudem gibt es bei den Erzieherinnen und Erziehern einen hohen Krankenstand.» Das sei für Familien nach dem Corona-Horror schon wieder eine Riesenbelastung und oft gar nicht zu lösen, wenn beide arbeiten», ergänzte Landsberg.

Die Vorsitzende des Wirtschafts-Sachverständigenrats, Monika Schnitzer, zeigte hingegen Verständnis für den Verkehrsstreik, zu dem Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) für höhere Einkommen gemeinsam aufgerufen haben. «Wir sehen hier einen Tarifkonflikt, der weder ungewöhnlich noch unverständlich ist», sagte Schnitzer der «Rheinischen Post». «Die Beschäftigten haben in Deutschland im vergangenen Jahr wegen der hohen Inflation im Durchschnitt einen Reallohnverlust von über drei Prozent hinnehmen müssen», sagte sie. «Auch für dieses Jahr erwarten wir eine Inflation von 6,6 Prozent.» Vor diesem Hintergrund seien hohe Lohnforderungen verständlich.

Tipps für gestrandete Reisende

Was ist, wenn man streikbedingt an einem Bahnhof strandet oder nicht wie geplant in die Heimat fliegen kann, weil dort die Flughäfen den Betrieb eingestellt haben?

Die gute Nachricht ist: Die Unternehmen sind hier in der Pflicht, ihre Kunden entweder auf anderen Wegen ans Ziel zu bringen oder zumindest dafür zu sorgen, dass sie irgendwo unterkommen. Die Bahn etwa löse das oft mit Taxifahrten zum Ziel, sagt Alina Menold von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Im Taxi ans Ziel

Zu später Stunde haben Bahnfahrende in bestimmten Fällen auch das Recht, sich auf eigene Faust ein Taxi zu nehmen. Zum Beispiel, wenn der fahrplanmäßig letzte Zug des Tages ausfällt und das Reiseziel nicht mehr bis 0 Uhr erreicht werden kann. Bis zu 80 Euro werden von der Bahn erstattet, wenn sie selbst keine Alternative zur Weiterfahrt anbieten kann.

Gibt es keine Möglichkeit zur Weiterreise mehr, dann muss die Bahn eine Unterkunft besorgen und die Fahrt dorthin zahlen.

Wichtig ist immer: Den Zugausfall dokumentieren. Am besten vor Ort durch eine Bestätigung eines Bahnmitarbeitenden. Idealerweise bekommt man bei der Gelegenheit auch gleich einen Taxi- oder Hotelgutschein ausgestellt und erspart sich so das Auslegen der Beträge.

Wer auf eigene Faust ein Taxi ruft oder ein Hotel bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann.

Dokumentieren und Belege aufheben

Bekommt man niemanden zu fassen, sollte man Fotos von den Anzeigetafeln machen, auf denen der Zugausfall oder die Verspätung angezeigt wird. Werden einem diese Infos in der Bahn-App gegeben, sollte man Screenshots davon machen.

Geldsummen für Hotel oder Taxi (Belege aufheben!) kann man von der Bahn zurückfordern. Bei online gekauften Zugtickets geht das direkt über das Kundenkonto auf «bahn.de» oder über die «DB Navigator»-App, ansonsten muss man das Fahrgastrechte-Formular ausdrucken oder sich an einem Bahnhof holen, ausfüllen und per Post senden.

Festsitzen am Flughafen

Wer an einem Flughafen festsitzen sollte, weil zum Beispiel der Flieger in Richtung Deutschland nicht abhebt, kann bei mehr als zwei Stunden Verspätung bei der Airline die Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken einfordern, informiert das Fluggastrechte-Portal Airhelp. Außerdem müsse die Fluggesellschaft es einem dann möglich machen, zwei Telefonate zu führen oder zwei E-Mails zu senden

Bei streikbedingten Annullierungen kann man auf eine alternative Beförderung pochen. Falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag oder in den nächsten Tagen stattfinde, müsse die Airline Passagiere in einem Hotel unterbringen und die Fahrten dort hin und zurück organisieren, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich darum zu kümmern. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?

Eine aktuelle Analyse der DATEV zeigt, dass die Löhne und Gehälter in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2022 deutlich gestiegen sind. Die Zuwachsraten liegen demnach nominal weiterhin über der Inflation. Dem Lohnwachstum der breiten Masse steht ein unterdurchschnittliches Wachstum bei den Gehältern von Geschäftsführern gegenüber.

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.