Was für die Probezeit in der Ausbildung gilt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sie soll beiden Seiten - Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben - die Möglichkeit geben, herauszufinden, ob es wirklich passt: die Probezeit. Denn während ihr können sowohl Betriebe als auch Auszubildende fristlos und ohne Begründung kündigen. Doch wie lange dauert die Probezeit für Auszubildende eigentlich?

Während die Probezeit bei regulären Arbeitsverhältnissen maximal sechs Monate dauern darf, Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber auch Arbeitsverträge abschließen können, die gar keine Probezeit vorsehen, sieht das bei Ausbildungsverhältnissen anders aus. «In der Ausbildung muss die Probezeit mindestens einen Monat dauern», sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Höchstens darf sie vier Monate dauern. «Die zeitlichen Grenzen sind durch Paragraf 20 des Berufsbildungsgesetzes verbindlich festgeschrieben.»

Probezeit kann nicht verkürzt werden

Nur wenn die Ausbildung während der Probezeit länger unterbrochen wurde, lässt das Bundesarbeitsgericht in Ausnahmefällen eine Verlängerung um die Zeit der Unterbrechung zu, erklärt Bredereck. Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn Auszubildende zu Beginn ihrer Ausbildung sehr lange krank sind. Verkürzt werden kann die Mindestfrist von einem Monat aber in aller Regel nicht, «auch nicht durch ein vorangegangenes Praktikum», so der Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Gut zu wissen: Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur noch aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, etwa dann, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt. Eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht möglich. Auszubildende können allerdings mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung abbrechen wollen oder sich für eine andere Berufstätigkeit entscheiden.

Wer allerdings denselben Beruf in einem anderen Betrieb weiterlernen möchte, braucht das Einverständnis des Ausbildungsbetriebs. Hier kommt statt einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag in Frage, den beide Seiten, Betrieb und Auszubildende, unterschreiben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.