Weihnachtsgeld: Was am Ende wirklich auf dem Konto landet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Knapp 3.000 Euro - brutto: So viel Weihnachtsgeld bekommt der Großteil der Tarifbeschäftigten im Schnitt. Das hat das Statistische Bundesamt ermittelt. Was sich zunächst nach viel anhört, schrumpft aber auf dem Lohnzettel gehörig zusammen. Immerhin unterliegt auch das Weihnachtsgeld üblichen Steuer- und Sozialabgaben. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) zeigt anhand eines Beispiels, was unter dem Strich übrig bleibt.

Ein kinderloser Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse 1 verdient monatlich 3.500 Euro brutto. Er ist gesetzlich renten- und krankenversichert, leistet einen Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent und zahlt keine Kirchensteuer. Im November erhält er von seinem Arbeitgeber ein zusätzliches Weihnachtsgeld in Höhe von 2.000 Euro.

Knapp die Hälfte geht weg

Ohne das Weihnachtsgeld beträgt das Jahresbrutto des Arbeitnehmers in der Beispielrechnung 42.000 Euro.

  • Darauf würden nach Berechnung des Lohnsteuerrechners des Bundesfinanzministeriums 5.281 Euro an Steuern fällig.
  • Mit dem Weihnachtsgeld erhöht sich das Jahresbrutto des Arbeitnehmers auf 44.000 Euro, seine Steuerlast wächst auf 5.768 Euro an.
  • Die Differenz der beiden Steuerbeträge liegt bei 487 Euro. Das ist genau der Betrag, der dem Mann an Steuern von seinem Weihnachtsgeld einbehalten wird.

Abgezogen werden zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die auch auf das Weihnachtsgeld zu leisten sind.

  • Die Beiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung addieren sich in dem Beispiel auf rund 21 Prozent
  • Was das Weihnachtsgeld um weitere 420 Euro schmälert.
    Bleiben am Ende von der 2.000 Euro-Sonderzahlung also nach Abzug der 487 Euro Lohnsteuer und der 420 Euro Sozialabgaben noch rund 1.093 Euro übrig.

Der VLH zufolge brauchen es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gar nicht unbedingt so genau zu berechnen. Beschäftigte können davon ausgehen, dass ihnen üblicherweise etwas mehr als die Hälfte des zugesicherten Weihnachtgelds auch tatsächlich überwiesen wird.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?

Eine aktuelle Analyse der DATEV zeigt, dass die Löhne und Gehälter in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2022 deutlich gestiegen sind. Die Zuwachsraten liegen demnach nominal weiterhin über der Inflation. Dem Lohnwachstum der breiten Masse steht ein unterdurchschnittliches Wachstum bei den Gehältern von Geschäftsführern gegenüber.

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.