Welche Rechte man als Arbeitnehmer bei Hitze hat

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Seit mehreren Tagen liegen die Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke. In der aktuellen Hitzewelle rechnet der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Rheinland-Pfalz vereinzelt sogar mit Temperaturen bis zu 40 Grad. Solch hohe Temperaturen können schnell gefährlich werden - besonders wenn man dabei noch körperlich arbeitet. Aber auch im Büro kann es unangenehm werden, wenn keine Maßnahmen getroffen werden. Doch was muss der Arbeitgeber tun, um der Hitze zu begegnen? 

Laut der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD), müssen die Arbeitgeber insbesondere in den Sommermonaten ihrer Fürsorgepflicht bei zu hohen Temperaturen Rechnung tragen. Generell sollte die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht übersteigen. Ab diesem Punkt sollte der Arbeitgeber Maßnahmen zur Kühlung unternehmen. Übersteigen die Temperaturen im Büro die 30-Grad-Marke, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. 

Ab 35 Grad ist ein Raum nicht mehr als Arbeitsstätte nutzbar

Hierzu zählen laut SGD etwa bauliche oder technische Maßnahmen, wie etwa Außenjalousien oder Markisen, aber auch Klimaanlagen und Ventilatoren. Aber auch organisatorische Maßnahmen, wie die Verlagerung der Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden oder die Aufhebung des «Krawattenzwangs» könnten helfen. Sobald die Temperaturen in den Büroräumen 35 Grad übersteigen, sind diese ohne weitere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsstätten nutzbar.

Für Arbeitnehmende, die unter freiem Himmel arbeiten, müssen die Arbeitgeber ebenfalls passende Maßnahmen ergreifen. So sei etwa das Durstlöschen Chefsache, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Mitarbeitende hätten ein Recht auf Getränke. Zusätzlich sollten Chefs nach Möglichkeit Schattenarbeitsplätze schaffen, etwa durch das Spannen von Sonnensegeln.

Nicht alle Arbeitgebenden tun genug, sagt der DGB

Aus Sicht des DGB tun nicht alle Arbeitgebenden genug, um ihre Angestellten vor Hitze zu schützen. «Es gibt noch viel zu viele schwarze Schafe, die sich nicht an geltende Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz halten», sagt Susanne Wingertszahn, Vorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland. In erster Linie müssten Gefährdungsbeurteilungen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat erstellt werden, aus denen sich Maßnahmen ableiten lassen. 

Aus Sicht des DGB müssten die geltenden Regeln stärkeren Kontrollen unterzogen werden. «Es benötigt mehr Kontrollen und Personal in der Gewerbeaufsicht, um zu überprüfen, ob die Hitzeschutzregeln eingehalten und die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden», so Wingertszahn. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.