Welches Datum gehört auf das Arbeitszeugnis?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitszeugnisse müssen in der Regel das Datum tragen, an dem sie ausgestellt wurden. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az: 6 SLa 25/24). Eine Rückdatierung auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist unzulässig, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) dazu.

Der Fall: Der Kläger hatte sich mit seinem Arbeitgeber in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 28. Februar 2023 und die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses geeinigt. 

Die Widerrufsfrist des Vergleichs endete am 11. April 2023. Die Arbeitgeberin stellte das Zeugnis somit unter dem Datum «im April 2023» aus. Der Arbeitnehmer verlangte jedoch, das Zeugnis auf den 28. Februar 2023 zu datieren. 

Er war der Ansicht, es sei üblich, ein Zeugnis auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu datieren. Er befürchtete, dass künftige Arbeitgeber andernfalls erkennen könnten, dass das Zeugnis Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens war.

Gericht: Ausstellungsdatum muss der Wahrheit entsprechen

Seine Klage blieb erfolglos. Das Landesarbeitsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Ausstellungsdatum der Wahrheit entsprechen müsse.

Der Einwand des Klägers überzeugte das Gericht nicht: So könne auch das Verhalten des Arbeitnehmers am letzten Arbeitstag noch Gegenstand der Beurteilung sein. Außerdem sei es durchaus üblich, dass vier bis acht Wochen zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Ausstellung des Zeugnisses liegen. Für künftige Arbeitgeber sollte das Datum also kein Grund sein, ein arbeitsgerichtliches Verfahren zu vermuten. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.