Welches Datum gehört auf das Arbeitszeugnis?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitszeugnisse müssen in der Regel das Datum tragen, an dem sie ausgestellt wurden. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az: 6 SLa 25/24). Eine Rückdatierung auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist unzulässig, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) dazu.

Der Fall: Der Kläger hatte sich mit seinem Arbeitgeber in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 28. Februar 2023 und die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses geeinigt. 

Die Widerrufsfrist des Vergleichs endete am 11. April 2023. Die Arbeitgeberin stellte das Zeugnis somit unter dem Datum «im April 2023» aus. Der Arbeitnehmer verlangte jedoch, das Zeugnis auf den 28. Februar 2023 zu datieren. 

Er war der Ansicht, es sei üblich, ein Zeugnis auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu datieren. Er befürchtete, dass künftige Arbeitgeber andernfalls erkennen könnten, dass das Zeugnis Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens war.

Gericht: Ausstellungsdatum muss der Wahrheit entsprechen

Seine Klage blieb erfolglos. Das Landesarbeitsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Ausstellungsdatum der Wahrheit entsprechen müsse.

Der Einwand des Klägers überzeugte das Gericht nicht: So könne auch das Verhalten des Arbeitnehmers am letzten Arbeitstag noch Gegenstand der Beurteilung sein. Außerdem sei es durchaus üblich, dass vier bis acht Wochen zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Ausstellung des Zeugnisses liegen. Für künftige Arbeitgeber sollte das Datum also kein Grund sein, ein arbeitsgerichtliches Verfahren zu vermuten. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.

Eine Reihe großer Bierhersteller hebt die Preise an. Sechs der zehn meistgetrunkenen Biermarken in Deutschland sind nach einer Analyse des Getränkemarktfachmagazins «Inside» aktuell oder in den kommenden Monaten von Preiserhöhungen der Großbrauereien betroffen. Aktuell werden auch alkoholfreie Getränke teurer.

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Hotellerie und Gastronomie. Laut einem Blog-Post der DEHOGA Beratung kann der gezielte Einsatz von KI Arbeitsabläufe effizienter gestalten, die Teams entlasten und die Gästezufriedenheit steigern. Die Technologie bringe jedoch auch Herausforderungen mit sich.

Das Hotel- und Gastgewerbe setzt zur Nachwuchssicherung verstärkt auf internationale Auszubildende. Eine aktuelle Untersuchung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung zeigt, dass Auszubildende mit ausländischem Pass maßgeblich dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Branche zu mildern.

Atemwegserkrankungen setzen Beschäftigte besonders oft außer Gefecht, psychische Belastungen besonders lange. Doch sind Arbeitnehmer heute kränker als früher? Machen sie öfter blau? Oder gibt es andere Gründe?

Verträge auf Zeit können den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern, aber auch zur Belastungsprobe werden. Zwei Rechtsexpertinnen erklären, was bei Befristungen wichtig ist.

Der italienische Prosecco hat in den USA einen historischen Markterfolg erzielt. Neue Daten des Uiv–Vinitaly Observatory bestätigen: Der Schaumwein übertrifft Champagner in den amerikanischen Einzelhandelsumsätzen und wächst viermal schneller als der gesamte italienische Weinmarkt.

Ein gutes Arbeitszeugnis kann die Eintrittskarte für einen neuen Job sein. Auch wenn keine Note darunter steht, verraten die Formulierungen doch einiges. Wie so ein Zeugnis zu lesen ist.

Thüringen meldet einen leichten Rückgang bei Übernachtungen und liegt damit im bundesweiten Trend. Doch einige Regionen und Unterkünfte legen weiter zu.

Unentschuldigtes Fehlen oder wiederholtes Zuspätkommen kann zur Kündigung führen. Doch ab wann ist der Job wirklich in Gefahr? Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht klärt auf.