Weniger Übernachtungen und Gäste in Brandenburg

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Tourismusboom in Brandenburg hat sich in den ersten sieben Monaten dieses Jahres etwas abgeschwächt. Die Zahl der Übernachtungen ging von Januar bis Juli um 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf knapp 8,2 Millionen zurück, berichteten Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) und der Ostdeutsche Sparkassenverband. Damit koppelt sich Brandenburg von der Entwicklung in Deutschland ab: Bundesweit gab es einen Rückgang von 0,2 Prozent.

Die Freizeit- und Kultureinrichtungen lockten demnach allerdings 1,3 Prozent mehr Besucher. Besonders beliebt seien Indoor-Freizeiteinrichtungen im Frühsommer gewesen.

Die Zahl der ankommenden Gäste sank um 1,0 Prozent auf 3,1 Millionen, wie aus den Daten des Sparkassen-Tourismusbarometers hervorgeht. Auch hier liegt Brandenburg hinter dem bundesweiten Trend. Deutschlandweit legte die Gästezahl um 0,7 Prozent sogar leicht zu. Die Zahlen für das erste Halbjahr waren bereits im August vorgestellt worden. Der Juli ist jedoch ein wichtiger Tourismusmonat.

Weniger Gäste und Übernachtungen aus dem Ausland

In den ersten sieben Monaten sank auch der Tourismus aus dem Ausland: Die Zahl der Übernachtungen ausländischer Besucherinnen und Besucher ging um 1,5 Prozent auf rund 654.000 zurück, die Gästezahl sank um 3,0 Prozent auf knapp 277.000.

Im vergangenen Jahr erreichte das Reiseland Brandenburg nach Angaben des Statistikamts mit 14,4 Millionen Übernachtungen von 5,4 Millionen Gästen einen Rekord seit Beginn der Erhebung 1992.

Minister will weniger Belastung für Betriebe

Die Branche traf sich in Potsdam beim Brandenburgischen Tourismustag unter dem Motto «Tourismus weiterdenken. Lebenswert. Digital. Ausgezeichnet.» zusammen.

Wirtschaftsminister Keller sagte zu, die Rahmenbedingungen zu verbessern, indem zum Beispiel unnötige bürokratische Belastungen abgebaut würden. «Tourismus bedeutet Wirtschaftskraft und Lebensqualität für Brandenburg», sagte Keller.

Die Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH sieht Potenzial für weiteres Wachstum in der Nebensaison. Bis Februar werbe die TMB mit einer Kampagne unter dem Motto «Brandenburg mit allen Sinnen» für Ausflüge und Kurzreisen in der kühleren Jahreszeit. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.