Wer spontan verreist, darf fristlos rausfliegen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine Junior-Managerin eines Düsseldorfer Unternehmens sollte eigentlich bis 10 Uhr am Montag am Schreibtisch sitzen. Stattdessen schickte sie eine E-Mail mit dem Betreff „Spontan-Urlaub“ an ihren Vorgesetzten. Darin teilte sie laut Gericht mit, dass sie wegen ihrer bestandenen Prüfung im berufsbegleitenden Studium von ihrem Vater mit einem Aufenthalt auf Mallorca überrascht worden sei. Und in der Euphorie und Eile hätte sie keine Möglichkeit gehabt, ihre Abwesenheit an ihrem Rechner zu vermerken.

Noch am gleichen Tag antwortete ihr Vorgesetzter, dass ihre Anwesenheit jedoch aus betrieblichen Gründen erforderlich sei. Sie könne stattdessen den kommenden Freitag sowie Montag und Dienstag frei nehmen. Das reichte der Mitarbeiterin jedoch nicht, schließlich befand sie sich bereits auf Mallorca. Daher bestünde auch keine Möglichkeit, ins Büro zu kommen, so ihre Antwort. Da sie auch am folgenden Montag nicht zur Arbeit erschien, kündigte ihr das Unternehmen. 

Gegen den Rauswurf zog die Controllerin vor Gericht – und verlor nun auch in der zweiten Instanz. Die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub sei ein Kündigungsgrund, der an sich sogar eine fristlose Kündigung rechtfertige, erklärte das Gericht. Da sie zu erkennen gegeben habe, dass sie an ihrem Urlaub festhalte und nicht zur Arbeit kommen werde, habe sie die falschen Prioritäten gesetzt und ihre vertragliche Pflicht zur Arbeit verletzt. Am Ende hatte die ehemalige Mitarbeiterin sogar noch Glück: Beide Parteien einigten sich auf eine fristgerechte Kündigung und 4.000 Euro Abfindung. 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.